Aus- & Weiterbildung
Steuersatz von 16 Prozent
Stuttgart (p). In einer unserer letzten Ausgaben haben wir den Steuersatz bei Snacks nicht ganz richtig dargestellt. Richtig ist: Nicht nur die zum Verzehr vor Ort bestimmten Produkte, auch Snacks und Kaffee „zum Mitnehmen“ werden mit einem Steuersatz von 16 Prozent belegt.
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 13.07.2006:
Kundenorientierung als Führungsaufgabe
Ambiente und Service sind Trumpf
Wo das Geschäft mit Kaffee gemacht wird
Zuwachs durch Professionalität
Daten & Fakten
Integrierbare Modulsysteme
Gute Planung als Grundlage im Snackverkauf
Daten & Fakten
Nicht nur beim Geschmack ganz groß
Mild-aromatische Kreation

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"