Aus- & Weiterbildung

Steuersatz von 16 Prozent


Stuttgart (p). In einer unserer letzten Ausgaben haben wir den Steuersatz bei Snacks nicht ganz richtig dargestellt. Richtig ist: Nicht nur die zum Verzehr vor Ort bestimmten Produkte, auch Snacks und Kaffee „zum Mitnehmen“ werden mit einem Steuersatz von 16 Prozent belegt.



Artikel vom 13.07.2006
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