Steuer & Recht

Steuerbescheid fehlerhaft?

Einsprüche mit steigender Tendenz verzeichnet


Berlin (p). Rechtsbehelfe führen in vielen Fällen zum Erfolg: Alljährlich veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Statistik über die Einspruchsbearbeitung bei den Finanzämtern. Und nahezu jedes Jahr werden in gewisser Weise neue Rekordmarken erzielt. Mit ein wichtiger Grund, das Steuerrecht zu vereinfachen.

Inflation bei Einsprüchen

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 3.540.703 Einsprüche eingelegt, aus dem Vorjahr standen noch unerledigte Einsprüche von 2.337.867 offen. Die Zahl der im Jahr 2004 erledigten Einsprüche stieg auf 3.664.583. Am 31.12.2004 belief sich die Zahl der unerledigten Einsprüche auf 2.213.987. Die Erledigung erfolgte – in 557.383 Fällen (= 15,2 Prozent) durch eine Einspruchsentscheidung, – in 723.019 Fällen (= 19,7 Prozent) durch Rücknahme des Einspruchs und – in 2.384.181 Fällen (= 65,1 Prozent) durch Stattgabe des Einspruchs.

Erklärungen untersuchen

Masseneinsprüche, die wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit bestimmter Rechtsnormen eingelegt wurden, sind in der Statistik nur teilweise enthalten. Wenn auch die Abhilfe bzw. Stattgabe des Einspruchs unter anderem darauf beruht, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden, ist die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide vermutlich recht hoch. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, den Steuerbescheid genau mit der eingereichten Erklärung zu vergleichen (Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 13.5.2005).


Artikel vom 16.06.2005
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