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SteuerTipp
Beim Kauf von Software
besonders beachten:
Systemsoftware (Betriebssystem) kann mit der
gesamten Anlage über
drei Jahre abgeschrieben werden.
Anwendungssoftware ist selbstständig abschreibbar – meist über drei Jahre.
Kosten von Schulungen oder Beratungen im Vorfeld getrennt ausweisen lassen. Diese können sofort abgesetzt werden.
Standardprogramme über 150 Euro zusammen mit dem Computer über drei Jahre, Programme unter 150 Euro direkt im
Anschaffungsjahr absetzen.
Update-Kosten als
Erhaltungsaufwand sofort absetzen.
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