Service

SteuerTipp


Beim Kauf von Software

besonders beachten:

Systemsoftware (Betriebssystem) kann mit der

gesamten Anlage über

drei Jahre abgeschrieben werden.

Anwendungssoftware ist selbstständig abschreibbar – meist über drei Jahre.

Kosten von Schulungen oder Beratungen im Vorfeld getrennt ausweisen lassen. Diese können sofort abgesetzt werden.

Standardprogramme über 150 Euro zusammen mit dem Computer über drei Jahre, Programme unter 150 Euro direkt im

Anschaffungsjahr absetzen.

Update-Kosten als

Erhaltungsaufwand sofort absetzen.


Artikel vom 10.09.2008
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