Unternehmensführung

Stellenbewerber gezielt fragen


Berlin (rgb). Beim Führen eines Bewerbungsgesprächs helfen gezielte Fragen, um herauszufinden, ob sich der Bewerber für die Stelle eignet und er zum Unternehmen passt. Das können und dürfen beispielsweise Fragen nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten sowie nach dem beruflichen Werdegang sein. Den Bewerber dagegen nach seinen Vermögensverhältnissen oder einer geplanten Eheschließung zu fragen, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einen ersten Überblick über Rechte und Pflichten beim Bewerbungsgespräch gibt eine Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Die Übersicht können Sie als pdf-Datei finden unter:

www.existenzgruender.de


Artikel vom 03.11.2005
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