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Stadtplan auf Internetseite
Alsbach-Hähnlein (jlp). Die unberechtigte Nutzung des Kartenausschnitts eines urheberrechtlich schutzfähigen Stadtplans zur Wegbeschreibung auf einer Internetseite verletzt die Verwertungsrechte des Urhebers und begründet Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.
Für die Urheberrechtsverletzung haftet der Betreiber der Internetseite auch dann, wenn er eine dritte Person mit der Erstellung beauftragt hat. Bei der Berechnung des Schadenersatzanspruches ist auf die angemessene Lizenzgebühr abzustellen. Diese orientiert sich an den Lizenzverträgen, die üblicherweise hierfür abgeschlossen werden.
Landgericht München I, Az.: 21 O 506/06
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