Steuer & Recht
Spende wird zum Umsatz
Sachspenden sind steuerlich nicht zu empfehlen
Bonn (p). Soziale Einrichtungen und Vereine sind auf Spenden angewiesen. Besonders Sachspenden von Unternehmen und Selbstständigen – zum Beispiel PCs, ausrangierte Firmenwagen – sind gern gesehen.
Doch leider werden Sachspenden steuerlich nicht genauso behandelt, wie Geldspenden. Sie müssen bei Sachspenden einige Regeln beachten, damit Ihr Unternehmen nicht unnötig mit Steuern belastet wird.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG können Sie ein Wirtschaftsgut entnehmen und den Restwert (Buchwert) als Spende steuerlich geltend machen, wenn Sie es unmittelbar danach einer gemeinnützigen Einrichtung spenden.
Oft wird aber nicht beachtet, dass eine Sachspenden-Entnahme bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gleichzeitig zu einem steuerpflichtigen Umsatz führt.
Voraussetzung: Sie haben, als Sie den Gegenstand, den Sie jetzt spenden wollen, angeschafft haben, dafür die Vorsteuer – voll oder teilweise – geltend gemacht. Das Fatale daran: Die auf die Sachspenden fällige Umsatzsteuer bestimmt sich nicht etwa nach dem Buchwert (also dem Restwert), sondern nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für das Wirtschaftsgut.
Gibt es keinen Einkaufspreis (z.B. bei im Unternehmen selbst produzierten Gegenständen, die jetzt gespendet werden), werden die Selbstkosten angesetzt. Die Umsatzsteuer auf die „Eigenverbrauchslieferung“ aber führt zu einer nicht abziehbaren Betriebsausgabe. Das heißt: Die Umsatzsteuer müsste in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinn angesetzt werden.
Sie können sie allerdings Spendenerhöhend berücksichtigen.
Die Sachspende ist bei Vorlage der Spendenbescheinigung im Rahmen der Höchstbeträge bei der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer abziehbar.
Praxistipp: Aufgrund der fälligen Umsatzsteuer sind Sachspenden steuerlich meist die schlechtere Wahl. Wenn Sie einem Verein oder einer sozialen Einrichtung etwas Gutes tun wollen, spenden Sie besser einen entsprechenden Geldbetrag.
Oder verschenken abgeschriebene Gegenstände ohne Spendenquittung.
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