Verkauf & Marketing

Snacks und Steuer


Bei der Kalkulation für Snackprodukte ist auf die unterschiedliche Umsatzsteuer zu achten. Für den Sofortverzehr im Laden muss 16 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden; bei Mitnahme nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Um unterschiedliche Endpreise zu vermeiden, sollte gleich mit 16 Prozent kalkuliert werden. (p)



Artikel vom 27.07.2006
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