Steuer & Recht

Schenkung wird steuerpflichtig


Stuttgart (p). Gründet ein Einzelunternehmer mit einem Angehörigen eine GmbH, beispielsweise um die Unternehmensnachfolge vorzubereiten, und bringt er dabei sein Einzelunternehmen zu Buchwerten in die neue GmbH ein, kann darin eine freigebige Zuwendung des GmbH-Geschäftsanteils an den Angehörigen liegen.

Diese freigebige Zuwendung ist nichts anderes als eine Schenkung und je nach Höhe ihres Wertes steuerpflichtig (BFH v. 12.07.2005, Az.: II R 8/04).

Die Schenkungssteuerpflicht ist abhängig von der Höhe des Wertes der freiwilligen Zuwendung bei der GmbH-Gründung. Dieser errechnet sich folgendermaßen: der gemeine Wert des Geschäftsanteils (Marktwert) nach der Einbringung des Unternehmens abzüglich der Stammeinlage des Angehörigen. Übersteigt dieser Differenzbetrag die Freibeträge, wird eine Schenkungssteuer festgesetzt.


Artikel vom 12.01.2006
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