Steuer & Recht
Schadensregulierung ist jetzt einfacher
Bei Unfall im Ausland: Zentralruf der Autoversicherer vermittelt Ansprechpartner

Ein Unfall im Ausland ist besonders unangenehm. Innerhalb der EU gibt es jetzt aber Regelungen, die die Schadensabwicklung erleichtert. Foto: D.A.S.
„Es gilt immer das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet und das bedeutet oft, dass weniger bezahlt wird als in Deutschland üblich“ erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin und Juristin bei der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung.
Um dem vorzubeugen gibt es seit etlichen Jahren ein EU Gesetz, die vierte Kraftfahrzeugrichtlinie, die die Schadensregulierung erheblich vereinfacht, wenn der Unfallgegner aus der EU, Liechtenstein, Norwegen oder Island kommt. Die nationale Auskunftsstelle, in Deutschland der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg, ermittelt bei Angabe des Kennzeichens des Unfallgegners, welche Versicherung für den Unfallschaden aufkommen muss und wer der so genannte Regulierungsbeauftragte, sprich Ansprechpartner, in Deutschland ist. „Auf diese Weise kann man seine Schadensersatzansprüche in deutscher Sprache geltend machen“ so die Rechtsexpertin. Eine weitere Erleichterung bringt ein EU-Gesetz neuesten Datums, das zwar weiterhin die Gültigkeit des Landesrechts anerkennt, in dem der Schaden passiert. Aber es müssen alle tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt werden, also auch beispielsweise die Behandlung in einem teuren deutschen Krankenhaus. Trotz all dieser Erleichterungen sollte man nach wie vor bei Auslandreisen mit dem Auto immer die Grüne Karte, einen Europäischen Unfallbericht und eine kleine Kamera für den schlimmsten Fall bereithalten.
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