Unternehmensführung

Risiko der Zahlungsverpflichtung absichern

Bei Bankdarlehen Vorsorge treffen für den Fall des plötzlichen Ablebens des Unternehmers / Möglichst bestehende Versicherungen einbeziehen


Stuttgart (mv). Bankdarlehen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen können ohne wirksame Absicherung zu erheblichen Risikofaktoren für Unternehmerfamilien werden.

Dies gilt vor allem dann, wenn dem Betriebsinhaber als Versorger der Familie etwas zustößt und die Kreditverbindlichkeiten vom Ehepartner und gegebenenfalls von den Kindern auch weiterhin verzinst und getilgt bzw. in einer Summe zurückgezahlt werden müssen. Vor allem bei größeren betrieblichen oder privaten Investitionen ist ein solches Szenario im Einzelfall also durchaus möglich. Vor der Unterschrift auf einem Kreditvertrag sollten Unternehmer daher sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang eine konkrete Vorsorge getroffen werden und wie diese im Detail aussehen sollte.

In der Regel bietet sich zur Absicherung eine so genannte „Restschuldversicherung“ an, die beim plötzlichen Ableben des Unternehmers als Kreditnehmer die noch ausstehenden Bankschulden abdeckt und somit für eine je nach Situation erhebliche finanzielle Entlastung der Angehörigen sorgt. Allerdings steckt auch hier die sprichwörtliche Tücke oft im Detail: so kann ein Absicherungsangebot der jeweiligen Bank, die auch den Kredit anbietet, zum Vergleich mit den Offerten anderer Anbieter zwar durchaus hilfreich sein.

Selbst sorgfältig prüfen

Ob sich dieses Angebot dagegen mit den individuellen Ansprüchen des Unternehmers auch im Detail deckt und ob es überhaupt konkurrenzfähig ist, sollte dieser erst einmal sorgfältig prüfen. Daran ändert in der Regel auch die Erfahrung nichts, dass Kreditgeber häufig selbst auf den Abschluss einer solchen Versicherung bestehen. Letztlich sollte es dem Unternehmer als Kunden überlassen bleiben, wie eine entsprechende Risikoabsicherung tatsächlich erfolgt.

Zur Ermittlung des erforderlichen Schutzes ist daher zunächst eine Bestandsaufnahme eventuell bereits bestehender Versicherungen wie vor allem Lebensversicherungen sowohl als Risikolebensversicherung als auch in der Form der Kapitallebensversicherung sinnvoll. Häufig besitzen Unternehmer schon derartige Versicherungsverträge, die meist entweder zur zusätzlichen späteren Altersvorsorge oder zur Absicherung bereits laufender Bankkredite abgeschlossen wurden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist daher weiter zu prüfen, in welchem Umfang diese Verträge der jeweiligen Bank als Sicherheit überlassen wurden oder ob sie zur freien Verfügung des Betriebsinhabers stehen. Darüber hinaus sollte ebenfalls geprüft werden, ob freie Verträge im Versicherungsfall zur Kredittilgung eingesetzt werden könnten oder ob sie dem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck, wie zum Beispiel der erwähnten finanziellen Altersabsicherung, auch zukünftig vorbehalten sein sollten.

Die Gesamtbeurteilung dieser Situation bleibt naturgemäß einer individuellen Einschätzung des Unternehmers und seiner Familie als den möglicherweise unmittelbar betroffenen Personen vorbehalten. Im Ergebnis ist vor allem wichtig, dass ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem bisherigen Verwendungszweck der Versicherungen und der Absicherung zukünftiger Kredite erfolgt.

Entscheidet sich der Unternehmer dagegen zum Abschluss einer neuen Versicherung, sollte darüber nachgedacht werden, wie ein möglichst günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt werden kann. In der Regel reicht zum eigentlichen Absicherungszweck, dem plötzlichen Ableben des Betriebsinhabers als Kreditnehmer, der Abschluss einer Restschuldversicherung, die neben dem Todesfall, je nach Bedarf, noch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität absichert. Weitere Versicherungsbausteine wie der Schutz gegen Arbeitslosigkeit oder gegen Unfälle sind bei Unternehmern dagegen häufig entbehrlich. Aber auch hier gilt selbstverständlich der Grundsatz, dass an Hand der eigenen Situation jedes individuelle Risiko sorgfältig geprüft werden sollte.

Prämien vergleichen

Fällt die Entscheidung zu Gunsten einer Restschuldversicherung mit der Mindestabsicherung des Todesfallrisikos, sollte mit Hilfe verschiedener Angebote geprüft werden, ob und in welchem Umfang sich entsprechende Restschuldversicherungen von Risikolebensversicherungen, die meist nur einen minimalen Kapitalaufbau vorsehen und eindeutig das Todesfallrisiko absichern, sowohl im Versicherungsumfang als auch in der Prämienhöhe unterscheiden. Durch den eingeschränkten Versicherungszweck der Todesfallabsicherung sind die Prämien einer Risikolebensversicherung in der Regel weitaus preiswerter als die Prämien zum Beispiel von Kapitallebensversicherungen.

Zur weiteren Reduzierung der Prämien kann über einen Vertrag mit fallender Versicherungssumme nachgedacht werden. Die jeweilige Verringerung der Versicherungssumme orientiert sich dabei an dem sich durch Tilgungen ebenfalls kontinuierlich reduzierenden Kreditbetrag, so dass im Ergebnis stets nur der jeweilige Restkreditbetrag abgesichert ist.

Da auch Risikolebensversicherungen bedingt durch den Versicherungszweck, wie bereits erwähnt, durch eine begrenzte Kapitalbildung meist zwar eher geringe Erträge erwirtschaften, können diese Erträge dennoch mit den Versicherungsprämien verrechnet werden und diese verringern. Damit besteht für den Unternehmer eine weitere Möglichkeit, die mit dem Versicherungsabschluss verbundenen Kosten möglichst gering zu halten.

Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungspartners besitzen Betriebsinhaber die ebenfalls sprichwörtliche „Qual der Wahl“: neben Angeboten herkömmlicher Versicherungsgesellschaften sind Offerten von Direktversicherern ebenso möglich wie Offerten von seriösen Internetanbietern.

Neben den tatsächlichen Kosten sollten die Angebote auch den Prozentsatz enthalten, um den sich der jährliche Effektivzins des Darlehens durch den Abschluss einer Restschuld- bzw. Risikolebensversicherung erhöhen würde.


Artikel vom 02.08.2007
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