Aus- & Weiterbildung

Richtiger Stromvertrag spart richtig Geld

Ein Sondervertrag mit Leistungsmessung ist z. B. in vielen Fällen gar nicht nötig


Hannover (p). Manche Firmenchefs verschenken viel Geld. Der Grund: Sie haben für ihren Betrieb einen falschen, zu teuren Stromvertrag abgeschlossen. Durch einen Tarifwechsel können sie einige Tausend Euro im Jahr einsparen.

Viele Handwerksbetriebe haben mit ihrem Stromversorger einen so genannten „Sondervertrag mit Leistungsmessung“ vereinbart. Diese Verträge sind eine Art Maßanzug, der speziell auf die Verbrauchsstruktur einer bestimmten Abnahmestelle abgestimmt wird. Allerdings nicht zwangsläufig zu besonders günstigen Konditionen. Für manches Unternehmen kann deshalb der Anzug von der Stange, sprich ein „normaler“ Gewerbetarif, die bessere Wahl sein.

Der Sondervertrag mit Leistungsmessung ist nämlich in vielen Fällen gar nicht nötig: „Nur besonders energieintensive Betriebe brauchen diesen Vertrag“, erklärt Energie-Beraterin Andrea Stanzel, „beispielsweise Produktionsstätten, die im Jahr mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen.“

Liegt der Verbrauch unter diesem Grenzwert, kann der Betrieb einen ganz normalen Stromliefervetrag mit Gewerbetarif bei einem Versorger seiner Wahl abschließen. Der bietet teilweise deutlich günstigere Konditionen als der Sondervertrag, so dass sich im Jahr einige Tausend Euro einsparen lassen (siehe Beispieltabelle).

Besonders groß ist das Einsparpotenzial, wenn viel Strom in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr verbraucht wird: Dann lohnt sich ein Vertrag, der nach Tag- und dem deutlich günstigeren Nachtstrom unterscheidet. „Fragen Sie Ihren Stromversorger auf jeden Fall nach diesem Tarif“, rät Andrea Stanzel. Von sich aus, so ihre Erfahrung, machen nämlich die Anbieter nur im Ausnahmefall auf diese Variante aufmerksam.

Doch auch, wenn ein Betrieb aufgrund seiner Verbrauchswerte einen Sondervertrag mit Leistungsmessung abschließen muss, lässt sich in der Regel einiges sparen. Zumindest für den, der genau vergleicht und mit spitzem Bleistift nachrechnet. Die Sonderverträge haben nämlich einen großen Nachteil; Sie enthalten mehr Preisbestandteile als der herkömmliche Gewerbetarif und sind deshalb für den Laien kaum zu durchschauen. Beim Vergleich verschiedener An­gebote heißt es deshalb, ganz genau hinzusehen und jede einzelne Position mit dem tat­sächlichen Verbrauch sowie möglichen Eventualitäten, wie beispielsweise schwankenden Leistungsspitzen, abzustimmen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, den Stromvertrag des eigenen Unternehmens mal unter die Lupe zu nehmen, meint Andrea Stanzel. Ihr Rat deshalb:

Prüfen Sie, ob für Ihren Betrieb überhaupt ein Sondervertrag nötig ist (Jahresverbrauch mehr als 100.000 Kilowattstunden).

Wenn nein: Holen Sie verschiedene Angebote für einen normalen Liefervertrag mit Gewerbetarif ein. Errechnen Sie den günstigsten Tarif. Lassen Sie bei Bedarf den Zähler austauschen (Ein- oder Zwei-Tarif-Zähler statt Leistungszähler). Wechseln Sie eventuell zu einem günstigeren Versorger.

Wenn ja: Holen Sie sich mit Hilfe einer Ausschreibung verschiedene Angebote ein. Ist ein Angebot deutlich besser als Ihr jetziger Sondervertrag: Kündigen Sie diesen (Kündigungsfrist beachten!) und wechseln Sie den Versorger.

Weitere Informationen

Andrea Stanzel

Telefon (050 31) 51 53 31

E-Mail: info@beratung-stanzel.de


Artikel vom 07.09.2006
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