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Rechtzeitig die Weichen richtig stellen

Wenn die Betriebsnachfolge nicht geregelt ist, werden oft Risikozuschläge bei den Zinsen verlangt


Von Michael Westendorf

Eine der wichtigsten Fragen für Unternehmer ist die Frage nach der Betriebsübergabe – gerade weil sie von so existentieller Bedeutung ist. Sicherlich ist man nicht übermäßig erfreut, sich hier bereits früher als in den Vorgenerationen Gedanken zu machen. Allerdings gibt es in der heutigen Zeit zwei wichtige Bereiche, die sich verändert haben im Vergleich zu den Verhältnissen noch vor 20 Jahren. Und wenn man vermeiden will, dass man irgendwann zu dem Ergebnis kommt „ach, hätte ich doch damals“, lohnt es sich durchaus, zu einem früheren Zeitpunkt als man das früher getan hat, hier die Weichen langfristig richtig zu stellen. In einer kleinen Serie wollen wir zeigen, worauf dabei zu achten ist.

Nachfolge als Ratingaspekt

Zwei Aspekte haben sich in der Vergangenheit geändert, die es sinnvoll machen, dass eine Betriebsübergabe bzw. deren vertragliche Regelung in eine frühere Phase des Berufs- und Geschäftslebens verlagert wird.

Es handelt sich hierbei einerseits um die Kreditfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit eines Unternehmens und andererseits um die allgemeine Rentenlage.

Um von einer Bank einen Kredit zu bekommen, sind bekanntlich bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Unter anderem Kreditwürdigkeit, Einkunftsnachweise bzw. Umsatzzahlen und Sicherheiten.

Dass die Banken bereits um die Jahrtausendwende allgemeine Richtlinien aufgestellt haben, z. B. „Basel II“ bei größeren Unternehmen, um Ausfälle bei Krediten zu vermeiden, dürfte sich auch weitgehend rumgesprochen haben.

Seit dieser Zeit wurden sogenannte Ratingssysteme bei den Banken eingeführt. Mit diesen werden alle Daten per Computer gecheckt und der Bankberater, den man viele Jahre kennt, hat keinen oder nur noch sehr geringen Einfluss auf die Kreditvergabe bzw. Zinssatzhöhe.

Eines dieser Kriterien für die Vergabe eines Kredites oder die Zinshöhe ist die Frage, ob bei einem höheren Lebensalter des Betriebsinhabers bereits ein Betriebsnachfolger feststeht.

Im Prinzip absolut vergleichbar mit dem „Häuslebauer“, der auch mit „50“ keine langfristige Finanzierung mehr bekommt, oder nur eine solche mit übermäßigen Sicherheiten und einem riesigen Zinssatz aufgrund des Risikos der Bank.

Bei Betrieben beginnt das durchaus schon bei einem Alter des Betriebsinhabers vom 50 bis 55 Jahren, dass hier, wenn eine Betriebsnachfolge nicht geregelt ist, Risikozuschläge bei den Zinsen verlangt werden.

Langfristige Planung sinnvoll

Darüber hinaus hat es in den letzten Jahren immer wieder auch Richtlinien gegeben, bzw. sie wurden erarbeitet, die als Anhaltspunkt für die Bewertung eines Betriebes herangezogen werden und den Verkaufspreis bestimmen. Solche Richtlinien machen eine längerfristige Planung sinnvoll.

So ist danach zum Beispiel ein Betrieb mit wenigen Großkunden bei gleichem Umsatz und Gewinnzahlen weniger wert als einer mit vielen „Normalkunden“ und da gerade heute niemand weiß, welche Beträge er tatsächlich aus den bisher üblichen Rentensystemen erhält, macht es mehr Sinn, den Betrieb so gewinnbringend wie möglich zu veräußern, um dieses Kapital gegebenenfalls im Alter mit verbrauchen zu können.


Artikel vom 08.07.2008
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