Praxis

Rechtssicher abmahnen!


§Ob wegen Unpünktlichkeit, schmutziger Hände, oder Murks in der Produktion – in Abmahnungen gilt es für Arbeitgeber, mehrere Punkte zu beachten. Wer einem Mitarbeiter pauschal vorwirft, schlecht zu arbeiten und nur nebulös von Konsequenzen spricht, hat vor dem Arbeitsgericht ein schweren Stand. Richter lassen solche allgemeinen Formulierungen häufig nicht gelten.

Damit sie rechtlich wirksam sind, muss aus Abmahnungen hervorgehen:

Der Sachverhalt: Welches Verhalten ist mit dem Arbeitsvertrag unvereinbar? Der Chef muss den Plichtverstoß des Mitarbeiters genau darlegen.

Der konkrete Hinweis: Den Mitarbeiter gilt es darauf hinzuweisen, dass der Pflichtverstoß künftig nicht mehr geduldet wird.

Die klare Warnung: Entbindung von Aufgaben, Gehaltskürzung, Kündigung? In der Abmahnung muss stehen, welche Konsequenzen drohen, falls der Pflichtverstoß erneut vorkommt.

Unternehmer können mündlich oder schriftlich abmahnen. Die Beweisführung im Streitfall ist leichter, wenn eine schriftliche Abmahnung vorliegt. Wer sich für die mündliche Variante entscheidet, sollte zumindest den Vorgang schriftlich festhalten und das Dokument vom Mitarbeiter unterschreiben lassen, raten Experten.


Artikel vom 01.09.2010
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