Recht_Steuern
RechtsTipp
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber mit schwangeren Mitarbeiterinnen:
Bei Erstattungsanträgen für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kann als Nachweis die
Bescheinigung über den
voraussichtlichen Entbindungstag oder ggf. die Geburtsurkunde des Kindes dienen.
Bei Beschäftigungsverboten ist ein Nachweis beizufügen (i. d. R. ein ärztliches
Zeugnis).
Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das
Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei Anträge –
getrennt nach Kalenderjahren – einzureichen.
Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate zu beantragen.
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