Recht_Steuern

RechtsTipp


Wichtige Hinweise für Arbeitgeber mit schwangeren Mitarbeiterinnen:

Bei Erstattungsanträgen für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kann als Nachweis die

Bescheinigung über den

voraussichtlichen Entbindungstag oder ggf. die Geburtsurkunde des Kindes dienen.

Bei Beschäftigungsverboten ist ein Nachweis beizufügen (i. d. R. ein ärztliches

Zeugnis).

Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das

Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei Anträge –

getrennt nach Kalenderjahren – einzureichen.

Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate zu beantragen.


Artikel vom 28.07.2010
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