Unternehmensfuehrung

RechtsTipp


Räum- und Streupflicht

bei Schnee und Glätte:

Wie oft und wann zu

räumen ist, ist von

Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

In den Gemeinden wird

allgemein die Räum- und Streupflicht auf Eigentümer abgewälzt, die sie dann an die Mieter weitergeben

Vor Geschäftsöffnung

muss durch geeignete Maßnahmen eine „weitgehend ungefährdete Benutzung“ des Gehweges als auch

des Kundenparkplatzes

ermöglicht werden

Bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung

besteht keine Streupflicht

Die Streupflicht beinhaltet grundsätzlich neben der Schneeräumung das

Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte

Schließen Sie als Mieter

eine Haftpflichtversicherung, als Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab


Artikel vom 13.01.2010
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