Unternehmensfuehrung
RechtsTipp
Räum- und Streupflicht
bei Schnee und Glätte:
Wie oft und wann zu
räumen ist, ist von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
In den Gemeinden wird
allgemein die Räum- und Streupflicht auf Eigentümer abgewälzt, die sie dann an die Mieter weitergeben
Vor Geschäftsöffnung
muss durch geeignete Maßnahmen eine „weitgehend ungefährdete Benutzung“ des Gehweges als auch
des Kundenparkplatzes
ermöglicht werden
Bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung
besteht keine Streupflicht
Die Streupflicht beinhaltet grundsätzlich neben der Schneeräumung das
Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte
Schließen Sie als Mieter
eine Haftpflichtversicherung, als Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab
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