Unternehmensführung
Rating-Schwachpunkte rechtzeitig erkennen
Basel II und kein Ende: die veränderten Kreditbedingungen gewinnen bei Zusammenarbeit zwischen Bank und Kunde zunehmend an Bedeutung
Dortmund (mv). Bei Gesprächen mit Kundenberatern und Kreditsachbearbeitern wird bankseitig häufig betont, dass der offenbar zunehmende bürokratische Aufwand, der mit Basel II verbunden ist, auch auf Anweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) zurückzuführen ist.
Diese Kontrollbehörde der Finanzinstitute stellt detaillierte Anforderungen an Bankinstitute, die diese im Geschäftsverkehr mit ihren Kreditnehmern umsetzen. Da diese Anforderungen je nach Umfang beim Kreditnehmer nicht nur einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, sondern auch einen finanziellen Mehraufwand nach sich ziehen, ist Verärgerung beim mittelständischen Unternehmer programmiert. Immerhin, so wird im Mittelstand argumentiert, handelt es sich um zusätzliche Forderungen der Kreditinstitute, die von diesen dann auch bezahlt werden müssten. Ein für diese Situation typisches Beispiel ist die so genannte „Plausibilitätsbeurteilung“, die durch den jeweiligen Steuerberater des Betriebsinhabers erfolgt und worauf Bankinstitute mit zunehmender Tendenz bestehen. Ein vom Steuerberater erstellter Jahresabschluss mit einer solchen Plausibilitätsbeurteilung erfordert neben den Erstellungsarbeiten sachdienliche Befragungen und darüber hinaus analytische Prüfungshandlungen.
Sie sollten zur Feststellung führen, dass keine Punkte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise in allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprechen. Ebenfalls möglich ist die Erstellung des Jahresabschlusses „mit umfassenden Prüfungshandlungen“, bei der sich der Steuerberater von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung seines Mandanten zu überzeugen hat.
Höhere Bankgebühren
Der Prüfungsumfang geht je nach Einzelfall also weit über das in der Vergangenheit übliche Verfahren hinaus mit der regelmäßigen Folge entsprechend höherer Gebühren für den Unternehmer. Ergibt sich nun für den Kreditgeber aus dem Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung beziehungsweise mit umfassenden Prüfungshandlungen kein weiterer Erläuterungsbedarf, so kann der Jahresabschluss mit jeweiliger Bescheinigung als ausreichende Bewertungsunterlage vom Kreditgeber angenommen werden. Im Ergebnis ist klar, dass bei Kreditnehmern, die durch die bankinterne Risikoklassifizierung mit einem erhöhten Risiko eingestuft werden, grundsätzlich die Vorlage des Jahresabschlusses mit umfassenden Prüfungshandlungen verlangt wird. An den damit verbundenen Gesprächen zwischen Bank und Steuerberater sollte der Kunde, soweit möglich, grundsätzlich teilnehmen. Ob und in welchem Umfang er seinen Steuerberater darüber hinaus ermächtigt, bei Bedarf Informationen unmittelbar und ohne seine Beteiligung an den Kreditgeber weiter zu geben, sollte detailliert und im jeweiligen Einzelfall festgelegt werden.
Diese Vorgehensweise seiner Hausbank ist für den Unternehmer häufig gewöhnungsbedürftig. Vor dem Hintergrund einer stabilen und verlässlichen Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde sollte daher rechtzeitig beredet werden, welche steuerlichen und bilanziellen Anforderungen an den Kunden aus welchem konkreten Grund erfolgen und welche möglichen Mehrkosten damit verbunden sind. Eine regelmäßige Kommunikation ist daher dringend zu empfehlen. Das gilt ebenso für die zukünftig obligatorischen und regelmäßigen Gespräche zur Kreditbeurteilung. Im Vorfeld der endgültigen Basel II-Umsetzung sind Beratungsqualität sowie Beratungsumfang der jeweiligen Bank oder Sparkasse bisher recht unterschiedlich: während Kundenberater und Kreditsachbearbeiter einerseits nahezu jedes Ratingkriterium mit dem Kunden detailliert bereden, bieten Bankmitarbeiter andererseits eher oberflächliche Informationen, die auf wesentliche Schwachpunkte des Ratings meist zwar eingehen, eine in die Tiefe gehende Beratung etwa über die jeweilige Gewichtung eines Ratingkriteriums aber verweigern. Es sollte ein Gebot beidseitiger Transparenz sein, an diesem Punkt zu arbeiten und eine weitgehend einheitliche Linie zu verfolgen. Immerhin kann der Kreditnehmer völlig zu Recht darauf hinweisen, dass er seinerseits ebenfalls zu hoher Transparenz bei der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet ist. Die Umsetzung der Basel II-Regeln verdeutlicht darüber hinaus, dass die so genannten „weichen Faktoren“ („soft facts“), die sich vor allem mit dem Unternehmer als Führungspersönlichkeit und den organisatorischen und planerischen Voraussetzungen des jeweiligen Betriebes befassen, in ihrer Bedeutung von Kreditnehmern noch unterschätzt werden.
Nachfolge frühzeitig regeln
Vor allem der Bereich der Unternehmensnachfolge gewinnt zunehmend an Relevanz. Wurde dieser Gesichtspunkt unternehmerischer Planung in der Vergangenheit häufig als eher beiläufig behandelt, legen Banken und Sparkassen mittlerweile größeren Wert auf entsprechende Vorbereitungen zum späteren Betriebsübergang. Selbst Unternehmer in mittleren Jahren werden von ihrem Kundenberater regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert. Dies erscheint aus Bankensicht durchaus logisch: bei den vor allem im gewerblichen Bereich üblichen langfristigen Finanzierungen muss schließlich sichergestellt werden, dass der Betrieb möglichst reibungslos weitergeführt wird und damit die Kontinuität der regelmäßig zu leistenden Zins- und Tilgungsraten auch bei einem Wechsel in der Geschäftsführung gewahrt bleibt. Aber auch aus Unternehmersicht ist es selbstverständlich, eine geordnete Planung, die vom Kreditgeber konstruktiv begleitet wird, in der sprichwörtlichen Schublade zu haben. Bei Ratinggesprächen, die in vielen Betrieben nach wie vor die Ausnahme darstellen, sollte dem Unternehmer bewusst sein, dass er durch entsprechende Verbesserungen und einer daraus folgenden Ratingheraufstufung auch mit preiswerteren Krediten rechnen kann. Dies gilt vor allem für den variabel verzinsten Kontokorrentkredit, der bei Unternehmern als wichtige Liquiditätsquelle gilt.
Nach wir vor gilt, dass sich die Preisgestaltung eines Kredites vor allem an der jeweiligen Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kunden orientiert, die ihrerseits vom Unternehmensrating beeinflusst wird. Es kann sich in diesem Zusammenhang auch als Vorteil erweisen, wenn das Bankrating um ein externes Rating ergänzt wird. Möglicherweise begrüßt der Kreditgeber eine solche Risikoeinschätzung außen stehender Berater, um seine eigenen Informationen und Bewertungen abzugleichen und gegebenenfalls zusätzliche Daten und Fakten zu erhalten. Allerdings ist ein vorheriges Gespräch mit der Bank oder Sparkasse sinnvoll, da offenbar nicht jedes Kreditinstitut bereit ist, ein externes Rating in eigene bankinterne Beurteilungen einfließen zu lassen.
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