Steuer & Recht

Rabattfreibetrag derzeit 1080 Euro


Rellingen (bkv). Wenn Sie Waren, die Sie nicht eigens für den Mitarbeiterverkauf hergestellt oder angeschafft haben, an Ihre Mitarbeiter geben, müssen Sie ihnen nicht den vollen Verkaufspreis berechnen, sondern können ihnen - auch mit steuerlicher Wirkung - einen Rabatt geben. Dieser so genannte Rabattfreibetrag beläuft sich derzeit auf 1 080 Euro.

Der Bundesfinanzhof (Az: VI R 36/04) muss sich jetzt mit folgenden Fragen auseinandersetzen. Nämlich, wie der geldwerte Vorteil aus der verbilligten Überlassung von Waren zu berechnen ist, wenn der Abgabepreis zwar unter der unverbindlichen Preisempfehlung liegt, aber sich der „übliche Endpreis am Verbrauchsort“ nach dem günstigsten Tagespreis der örtlichen Anbieter richtet, und mit der Frage, ob Sie als Arbeitgeber an den Preisvorteilen, die dritte Firmen Ihren Mitarbeitern einräumen.

Tipp: Wenn Sie derzeit auch gerade eine Meinungsverschiedenheit mit den Lohnsteueraußenprüfern in Ihrem Unternehmen haben, sollten Sie einen entsprechenden Bescheid nicht akzeptieren. Legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie neben der Aussetzung der Vollziehung Ruhen des Verfahrens bis der BFH das anhängige Musterverfahren entschieden haben wird


Artikel vom 16.06.2005
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