Aus- & Weiterbildung

Qualität der Ausbildung gesunken

Handwerkskammern fordern schnelle Wiedereinsetzung der Ausbilder-Eignungsprüfung zur Qualitätssicherung


Bonn (kke). Die zeitlich befristete Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) hat zu mehr Ausbildungsbetrieben und mehr Ausbildungsplätzen geführt. Der Zuwachs fällt jedoch geringer als erwartet aus. Zugleich gibt es aber deutliche Hinweise darauf, dass die Neuregelung, die am 3. Mai 2003 beschlossen worden ist und vorsorglich auf fünf Jahre befristet wurde, negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine soeben veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die in Zusammenarbeit mit der Bonner Forschungsgruppe SALSS von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführt wurde. Dabei sieht eine deutliche Mehrheit der befragten Betriebe in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt. Mit der Aussetzung der AEVO, die Teile der Wirtschaft als bürokratische Hürde bezeichnet hatten, sollte Betrieben der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden. Nach der Rechtsänderung müssen Ausbilder für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder eingerichtet werden, den Qualifizierungsnachweis nach der AEVO nicht mehr erbringen, d. h. keine Prüfung mehr ablegen.

Die Untersuchungsergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführten Studie basieren auf zwei Erhebungen: eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern. Nach den Ergebnissen der Betriebsbefragung liegt die Zahl der Betriebe, denen nach eigenen Angaben die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert bzw. ermöglicht hat, mehr Auszubildende einzustellen, zwischen 7.000 bis 10.000 pro Jahr. Die Zahl der Ausbildungsplätze, die durch die Aussetzung der AEVO leichter zur Verfügung gestellt werden konnten, bewegt sich zwischen 10.000 bis 25.000 pro Jahr. Die neu für eine Ausbildung gewonnenen Betriebe sind vor allem Kleinbetriebe mit 1 bis 9 Beschäftigten (67 %) und mit 10 bis 19 Beschäftigten (28 %). Die Verteilung nach Wirtschaftsbereichen zeigt, dass die Aussetzung der AEVO überwiegend Dienstleistungs- (38 %) und Handelsbetrieben (28 %) zugute kam.

Nach Angaben des aktuellen BIBB-Reports lassen sich die negativen Auswirkungen der Aussetzung der AEVO vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche – unabhängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig – häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe. Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierigkeiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen. Dieses Ergebnis deckt sich in der Tendenz mit jenem der Kammerbefragung: Dort ist knapp die Hälfte der Ausbildungsberater und -beraterinnen der Auffassung, dass die Aussetzung der AEVO zu einem Qualitätsverlust und einem Imageschaden der beruflichen Ausbildung geführt habe. Drei Viertel (77 %) der Ausbildungsberater und -beraterinnen bei den Kammern sind der Meinung, die AEVO sollte wieder in Kraft gesetzt werden.

Qualifizierte Ausbilder gefordert

Die Handwerkskammern fordern aufgrund der Ergebnisse die schnelle Wiedereinführung der Ausbildungs-Eignungsverordnung. „Die Qualität der Ausbildung leidet, seitdem die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Jahr 2003 ausgesetzt wurde. Das Plus an Ausbildungsbetrieben und -plätzen in der Wirtschaft fällt so gering aus, dass das Ziel dieser Regelung, nämlich deutlich mehr Ausbildungsplätze zu gewinnen, in keiner Weise erfüllt wurde,“ so beispielsweise die Reaktion des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, Thomas Malcherek, auf die aktuelle Veröffentlichung des Bundesinstitutes für Berufsbildung: „Wenn wir als Wirtschaft leistungsfähige Fachkräfte fordern, dann müssen wir auch für eine leistungsfähige Ausbildung Sorge tragen. In der Meisterausbildung ist seit jeher die Ausbildereignung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen. Daran hat auch die AEVO-Aussetzung nichts geändert. Weil die Anforderungen in den Berufen ständig steigen, werde von den Ausbildern zunehmend höhere Qualifizierung gefordert.


Artikel vom 24.01.2008
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