Unternehmensführung

Privatentnahmen unterschiedlich beurteilt

Bank beobachtet die Entwicklung der privaten Ausgaben oft kritisch


Dortmund (mv). Kreditnehmer können und sollten selbst regelmäßig prüfen, ob ihre Kapitaldienstfähigkeit nach wie vor den Anforderungen ihrer Bank entspricht.

Die Zahlen, die ihm von seinem Kundenberater präsentiert wurden, belegten es schwarz auf weiß: Hubert M., Inhaber eines Handwerksbetriebes, hat im Verlauf des vergangenen halben Jahres offenbar mehr ausgegeben als eingenommen. Die Folge: seine Kapitaldienstfähigkeit, also die Fähigkeit, seine Zins- und Tilgungsleistungen problemlos aus seinen Einnahmen zu finanzieren, befindet sich an einem kritischen Punkt. Ohne strukturelle Verbesserungen in seinem Ausgabeverhalten, so lautete die eindeutige Botschaft des Bankmitarbeiters, sieht das Kreditinstitut keine Möglichkeit, der von M. beantragten Kreditverlängerung eines Betriebsdarlehens zuzustimmen. Im Gegenteil: sollte er hier keine Konsolidierung herbeiführen, müsste er mit einer zusätzlichen Kürzung seines Kontokorrentkredites rechnen. M. hat die bisherigen, allerdings eher dezenten Hinweise seines Kundenberaters offenbar nicht sehr ernst genommen. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass er bereits während des vergangenen Jahres einen Teil seiner betrieblichen Ausgaben über den Kontokorrentkredit finanzierte und diesen im Jahresverlauf von ursprünglich genehmigten 30.000 Euro auf nunmehr fast 50.000 Euro erhöhte. Da seine Bank dies trotz erwähnter Hinweise aber mitverantwortete, ging er stets davon aus, dass dies keine Auswirkungen auf das Verhalten seines Kreditgebers haben würde.

Privatentnahmen zu hoch

Daher ging die Initiative zu diesem Gespräch von der Bank aus, in dessen Verlauf M. mit dem bei Bankinstituten üblichen Formular konfrontiert wurde, dass seine Ausgabe- und Einnahmeseite nicht nur während der beiden letzten Jahre festhielt, sondern auch die Bankprognose seiner Kapitaldienstfähigkeit des laufenden und des nächsten Jahres wiedergab. Die darin enthaltenen Zahlen wurden von der Bank auf der Basis der von M. und seinem Steuerberater regelmäßig eingereichten Unterlagen wie den regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und den Einkommensteuerbescheiden ermittelt. Nicht eindeutig zuzuordnende Auszahlungen wurden von der Bank als Privatentnahmen angesehen. Genau an dieser Position scheiden sich die Geister: während M. bisher die Überzeugung vertrat, dass seine Privatentnahmen seinem tatsächlichen Lebensstil entsprechen, beurteilt seine Bank deren Höhe als eindeutig überdurchschnittlich, so dass aus Sicht des Kreditgebers hier ein wesentlicher Grund für die Verschlechterung der Kapitaldienstfähigkeit von M. liegt. Der Bankmitarbeiter musste sich von M. aber auch Kritik anhören: immerhin, so argumentierte M., habe die Bank die schrittweise Erhöhung des Kontokorrentkredites zugelassen, ohne klar und deutlich auf die besorgniserregende Entwicklung hinzuweisen.

Im Ergebnis kamen beide Seiten überein, dass M. gemeinsam mit seinem Steuerberater innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen Sparpotenziale vor allem bei seinen Privatausgaben ermittelt und ebenfalls zeitnah realisiert. Auf der anderen Seite wird die Bank prüfen, ob sie die sehr ehrgeizigen Tilgungsraten der von M. ebenfalls aufgenommenen weiteren Betriebsdarlehen auf ein vertretbares Maß kürzt. Diese Maßnahme würde M. einen jährlichen Liquiditätsgewinn von immerhin rund 8.000 Euro bringen. Darüber hinaus ist die Bank bei entsprechender Umsetzung des vorzulegenden Konzeptes von M. bereit, das in wenigen Monaten zu verlängernde Darlehens bereits heute zu verbesserten Konditionen zu prolongieren, was zu einer weiteren Verbesserung seiner Kapitaldienstfähigkeit führen wird.


Artikel vom 11.08.2005
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