Recht_Steuern

PraxisTipp


So vermeiden Sie Ärger

mit Betriebsprüfern:

Das Verzögerungsgeld wird von Finanzbehörden zunächst angedroht. Wenn Sie gleich reagieren, kommen Sie ungeschoren davon. Ist das Verzögerungsgeld einmal festgesetzt, müssen Sie es in jedem Fall zahlen!

Wenn Sie Unterlagen nicht parat haben, legen Sie die Gründe dafür dar. Die Frist, die Ihnen der Fiskus einräumt, hängt vom Sachverhalt und Ihrer Kooperationsbereitschaft ab.

Lassen Sie Ihre steuerrelevanten Daten vom Steuerberater auf einer CD zusammenstellen. Wichtig: Daten aus der Finanz-, Lohnbuchhaltung und Registrierkassen, Kostenstellen, die die Bewertung von Wirtschaftsgütern und Passiva ermöglichen, sowie Daten von Kunden und Geschäftspartern.


Artikel vom 18.08.2010
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