Aus- & Weiterbildung
Praktikanten und Ferienjobber
Mannheim (bgn). Was müssen Arbeitgeber beachten, die Praktikanten oder Ferienjobber beschäftigen wollen? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten? Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten? Sind Praktikanten und Ferienjobber auch über die Berufsgenossenschaft unfallversichert? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt jetzt das Faltblatt „Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber – was Arbeitgeber wissen müssen“. Die wichtigste Information aber gleich vorweg: Praktikanten und Ferienjobber stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Faltblatt ist kostenlos und kann beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) bestellt werden:
Tel.: (02241) 231-01
E-Mail: info@hvbg.de
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