Aus- & Weiterbildung

Praktikanten und Ferienjobber


Mannheim (bgn). Was müssen Arbeitgeber beachten, die Praktikanten oder Ferienjobber beschäftigen wollen? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten? Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten? Sind Praktikanten und Ferienjobber auch über die Berufsgenossenschaft unfallversichert? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt jetzt das Faltblatt „Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber – was Arbeitgeber wissen müssen“. Die wichtigste Information aber gleich vorweg: Praktikanten und Ferienjobber stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Faltblatt ist kostenlos und kann beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) bestellt werden:

Tel.: (02241) 231-01

E-Mail: info@hvbg.de


Artikel vom 01.06.2006
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 01.06.2006:

In Literatur verpackt
Fast 50 Prozent Umsatzplus
Verbrauch stetig gewachsen
Eine Oase in der Service-Wüste schaffen
Aus dem Ofen direkt auf die Theke
Auf Umfeld zugeschnitten
Zum Abglänzen und Dekorieren
Aromatischer Geschmack
Fernöstlich köstlich
Tauchgeräte auf Vorrat ordern

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!