Recht_Steuern

Prämie erhöht Urlaubsgeld

Regelmäßige Zahlungen müssen eingerechnet werden


Erfurt (ke). Regelmäßig gezahlte Prämien müssen bei der Berechnung des Urlaubsgeldes für den gesetzlichen Mindesturlaub berücksichtigt werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15. 12. 2009; 9 AZR 887/08).

Das Gericht gab damit einem Mann Recht, zu dessen Lohn ein Prämienanteil gehörte. Dieser Anteil wurde beim Urlaubsgeld nicht angerechnet. Das Gericht befand, dass hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sichergestellt sein müsse, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.


Artikel vom 10.02.2010
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