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Patientenrecht neu geregelt


München (p). Am 1. September 2009 ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Mit dieser schriftlichen Anordnung kann jeder festlegen, was geschehen soll, wenn er nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Oft geht es dabei um die Frage, ob lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung in bestimmten Fällen beendet werden sollen.

„Künftig wird § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches die Patientenverfügung regeln“, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. In ihr sollte für den Fall, dass der Patient seine Meinung nicht mehr selbst äußern kann – die sogenannte Einwilligungsunfähigkeit – festgelegt sein, ob er in bestimmteUntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Der Patient kann die Verfügung jederzeit formlos widerrufen.

Mehr dazu unter:

das-rechtsportal.de


Artikel vom 14.10.2009
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