Steuer & Recht
Ohne Haftpflicht geht es nicht!
Betriebshaftpflicht bietet finanziellen Schutz / Rechtsschutz und Gefährdungshaftung
Königswinter (p). Ein ganz normaler Vorgang: Der Ladeneingang ist – trotz regelmäßigem Wischen – durch Regen oder Schnee glatt. Ein Kunde rutscht aus und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche können schnell hohe Summen erreichen. Wer da nicht versichert ist, für den kann dieser Fall schnell zu einem finanziellen Fiasko werden. Schließlich liegen die Entschädigungen bei solchen Verletzungen oftmals im guten fünfstelligen Bereich.
Zudem haften Unternehmer unter Umständen mit ihrem Privatvermögen und bei schweren Unfällen können lebenslange Rentenzahlungen nötig werden. Um sich vor solchen Szenarien zu schützen, gilt für Betriebsinhaber das gleiche wie für Privatleute: Ohne Haftpflicht geht es nicht!
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung sind der Versicherte in seinem Betrieb und seine Erfüllungsgehilfen (in der Regel alle Mitarbeiter) während der beruflichen Tätigkeit gegen Haftpflichtansprüche des täglichen Lebens geschützt. Kommt es zu einem Schadensfall, übernimmt die Versicherung das, wofür sonst der Betriebsinhaber aufkommen müsste.
Sie untersucht, ob überhaupt eine Verpflichtung zu einem Schadenersatzanspruch besteht. Wenn eine solche Verpflichtung gegeben ist, zahlt der Versicherer diese Ansprüche und übernimmt die entstandenen Kosten für teure Anwälte, Gerichte oder Gutachten. Besteht eine solche Verpflichtung nicht, so setzt sich die Versicherung für den Versicherten gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr.
Kommt es dabei zu einem Rechtsstreit, so führt die Versicherung den Prozess und trägt die Kosten. Hier hat die Betriebshaftpflichtversicherung dann die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.
Auf Wunsch können bei der Betriebshaftpflichtversicherung auch weitere Leistungen mitversichert werden.
Interessant sind hier vor allem Warenauslieferung, Schäden an fremden Fahrzeugen bei Be- und Entladen sowie Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen.
Wichtig hierbei ist auch die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung.
Nicht versicherbar sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder die er anderen vorsätzlich zufügt.
Ein weiterer, meist nicht bekannter Aspekt der Haftpflichtversicherung, ist die Gefährdungshaftung. Allein durch die Haltung von Hunden und Pferden, genau wie bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, unterliegt der Eigentümer durch das erhöhte Risiko einer besonderen gesetzlichen Haftung. Der Eigentümer haftet unabhängig von der Schuldfrage.
Auch hier schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor finanziellen Überraschungen.
Im Gegensatz zu der Haftung aus der privaten Haltung von Hunden und Pferden, besteht bei Kraftfahrzeugen sogar eine Versicherungspflicht.
Weitere Informationen:
Sach- und Haftpflichtversicherung des Bäckerhandwerks
Tel.: (02223) 9217-0
www.shbversicherung.de
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