Aus- & Weiterbildung

Ohne Abitur zum fachbezogenen Studium

Mit Meisterprüfungszeugnis und einem Notenschnitt von 2,5 kann studiert werden


Kaiserslautern (rgb). Seit kurzem berechtigt die Meisterprüfung in einem Handwerksberuf zur Aufnahme eines fachbezogenen Studiums an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule oder Universität. Mit der Änderung hat die rheinland-pfälzische Landesregierung einer langjährigen Forderung der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern entsprochen.

Wie die Handwerkskammer der Pfalz mitteilt, haben Meisterinnen und Meister damit die fachbezogene Studienberechtigung erhalten und können in dem Fach, in dem sie ihre Meisterprüfung abgelegt haben, sowie in Betriebswirtschaftslehre, ohne Einschränkung ein Fachhochschulstudium aufnehmen. Die bisherige Regelung entfällt für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums.

Für die Aufnahme eines fachbezogenen Studiums an einer rheinland-pfälzischen Hochschule ist nach der neuen Rechtslage Voraussetzung, dass die Meisterprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 2,5 abgeschlossen wurde.

Die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern und die Handwerkskammer der Pfalz sehen in den Änderungen der entsprechenden Landesverordnungen einen wichtigen Schritt zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung vollzogen. Darüber hinaus sei die Studienberechtigung eine Anerkennung der hohen Qualifikation, die durch die Meisterausbildung vermittelt wird.


Artikel vom 18.01.2007
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