Steuer & Recht
Nicht mehr pauschal versteuern
Rellingen (bkv). Da nun ab 1. Januar 2007 keine Werbungskosten mehr vorliegen bzw. nur Entfernungskosten über 21 km „wie“ Werbungskosten berücksichtigt werden, entfällt die Möglichkeit, die Fahrtkostenzuschüsse pauschal zu versteuern.
Tipp: Wenn die Zuschüsse weiterhin ausgezahlt werden, handelt es sich um laufenden Arbeitslohn, der sowohl der Lohnsteuer als auch den normalen Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt – eine weitere Belastung der Mitarbeiter.
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