Recht_Steuern
Neue Spiegel vorgeschrieben
Rellingen (bkv). Mit einem speziellen Weitwinkel- und Nahbereichspiegel müssen seit Anfang April 2009 alle Nutzfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ausgerüstet sein. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000.
Fehlt die Nachrüstung, werde dies bei der Hauptuntersuchung als „erheblicher Mangel“ eingestuft, meldet die Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger. Die neuen Spiegel sollen die Rundumsicht der Fahrer verbessern und Unfälle im sogenannten toten Winkel verhindern. Zu erkennen sind sie an den eingedruckten Ziffern 03. Sie müssen einen Wölbungsradius von 300 mm haben.
Nicht mehr zulässig sind Spiegel mit der Ziffernfolge 02 im Genehmigungszeichen und einem Wölbungsradius von 400 mm. Die Wölbung könne mit einer Lehre leicht überprüft werden. Der Nahbereichspiegel muss in mindestens 2 m Höhe am Fahrzeug angebracht werden können.
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 14.10.2009:
Die Besten der Saison
PraxisTipp
Meinung
Technologie im Zeitraffer
Patientenrecht neu geregelt
Schadenersatz wegen verspätetem Zeugnis
Tipps zu Herstellung und Verkauf von Gewürzsternen
Eyecatcher für die Ladentheke
Die Besten der Saison

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"