Steuer & Recht

Nachweise erleichtert

Betriebliche Nutzung des Kfz einfacher belegen


Berlin (rgb). Seit Jahresbeginn 2006 gilt, dass die 1-Prozent-Regelung für die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen nur noch anwendbar ist, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.

In welchem Umfang das Fahrzeug betrieblich genutzt wurde, muss zukünftig nicht mehr durch ein Fahrtenbuch, sondern kann durch Eintragungen in Terminkalender, Kilometerabrechnungen gegenüber Auftraggebern oder mit Hilfe von Reisekostenabrechnungen sowie formlosen Aufzeichnungen, die Anlass und die zurückgelegte Strecke ausweisen, dargelegt werden. Eine weitere Erleichterung stellt die einmalige Zusammenstellung dieser Unterlagen dar, da zukünftig auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume von einer ähnlichen Nutzung ausgegangen wird.

Wird der Dienstwagen weniger genutzt, sind Aufwendungen für Kraftfahrzeuge als Betriebsausgaben anzusetzen, während der mit Fahrtenbuch oder durch Schätzung ermittelte private Nutzungsanteil als Entnahme zu verbuchen ist.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie online herunterladen.

Sie finden es im Internet unter

www.bundesfinanzministerium.de


Artikel vom 03.08.2006
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