Ernährungs- & Warenkunde
Nachweis des Fruchtanteils
Neue Analyse prüft Gehalt im Schnellverfahren
Stuttgart (pf). In einem Erdbeerjoghurt erwartet der Verbraucher echte Erdbeeren. Wobei unter lebensmittelrechtlichen Gesichtspunkten eher nur die Einzahl Erdbeere geschrieben werden müsste. Der Gesetzgeber schreibt nämlich im Fruchtjoghurt sechs Prozent Fruchtanteil vor. In einem 100-Gramm-Joghurtbecher ist dies gerade mal eine halbe Erdbeere.
Manchmal wurde nicht einmal dieser Wert erreicht. Bisher konnte allerdings kein Schnellverfahren den Fruchtgehalt überprüfen. Abhilfe leistet hier ein neues Verfahren der Universität Hohenheim. Das Verfahren misst den Anteil der zuckerhaltigen Hemicellulose, die in den Fruchtwänden der Früchte steckt.
Da jede Fruchtsorte auch eine spezielle Hemicellulose besitzt, lässt sich überprüfen, welche Fruchtsorte verwendet wurde. Wenn dann in eine Aprikosenzubereitung auch günstigere Melonenstücke gemischt wurden, wird dies erkannt. An einer Anwendung in anderen Bereichen der Lebensmittelherstellung wird gearbeitet.
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