Steuer & Recht

Nachlass rechtzeitig planen

Oftmals böse Überraschungen beim Berliner Testament


München (p). Kaum jemand denkt gern über den Tod nach – wenn es aber um die Regelung des Nachlasses geht, sollten sich Ehepartner trotzdem frühzeitig Gedanken machen. Neben dem gemeinschaftlichen Testament, das aus zwei getrennten Verfügungen in einem Dokument besteht, nutzen die meisten Paare hierzulande das so genannte Berliner Testament, eine spezielle Unterart des klassischen Ehegattentestaments.

„Ungeachtet seiner hohen Verbreitung ist das Berliner Testament nur für einen kleinen Kreis von Ehepaaren wirklich geeignet“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. „Wer dies nicht beachtet, riskiert zu einem späteren Zeitpunkt böse Überraschungen und gravierende steuerliche Nachteile.“

So lassen sich einige Verfügungen im Berliner Testament beispielsweise nach dem Tod des Ehepartners nicht mehr widerrufen – und selbst undankbare oder streitsüchtige Kinder können ihren Anspruch an das spätere Erbe nicht mehr verlieren. Bei größeren Vermögen ist das Berliner Testament auch aus steuerlichen Gründen ungünstig: Der Vermögensübergang auf nur eine Person verschenkt die über die ganze Familie verteilten Freibeträge – und das gleich zweimal.

Eine geschickte Nachlassplanung kann so gegenüber dem Berliner Testament eine erhebliche Steuerersparnis erzielen. Die beste Alternative ist jedoch immer eine lebzeitige Nachlassplanung, in der etwa beide Ehepartner Eigentümer des Vermögens sind und Kinder frühzeitig durch Schenkungen einbezogen werden. In jedem Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

www.das-rechtsportal.de


Artikel vom 11.10.2007
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