Lebensmittelrecht
Mutterkornanteil variiert
Teilweise starke Schwankungen bei Roggenmehlen
Detmold (swp). Ein weiteres aktuelles Problem ist Mutterkorn. Darum berichtete Dr. Hasan Taschan vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen in Detmold über „Mutterkorn und Mutterkornalkaloide in Getreide und Getreideerzeugnissen aus analytischer und lebensmittelrechtlicher Sicht“. Mutterkorn ist die Überwinterungsform eines Pflanzenparasiten. Der Alkaloidgehalt setzt sich aus 30 verschiedenen Alkaloiden zusammen. Er unterliegt großen Schwankungen und bewegt sich zwischen 0,025 und 0,5 Prozent. Die Mutterkornalkaloide verursachen Erbrechen, Durchfall, Muskelkrämpfe, Herz- und Gliederschmerzen sowie Lähmungserscheinungen. Die letzten Krankheitsfälle wurden aus den 80-er Jahren berichtet. Eine Überwachung von Getreide und Getreideerzeugnissen ist unbedingt erforderlich. Für die Beurteilung der Mutterkörner bzw. Mutterkornalkaloide in Getreide und Getreideerzeugnissen gibt es keine vertikalen Bestimmungen. Aufgrund der EU-Getreidemarktordnung darf nur dann Getreide in die Intervention aufgenommen werden, wenn der Mutterkornanteil unter 0,05 Prozent liegt.
In Hessen wurde im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine umfangreiche Studie mit 311 Proben durchgeführt (122 Roggenproben, 51 Weizenproben, 131 Roggenmehlproben, 4 Weizenmehlproben und 3 Dinkelmehlproben). Bei den Roggenproben lagen rund 80 Prozent der Proben unter 0,05 Prozent Mutterkornanteil. Die Roggenmehle variierten zwischen 100 und 6000µg/kg Gesamtalkaloidgehalt. Da die gravimetrische Bestimmung durch Auszählen der Mutterkörner im Getreide relativ einfach und gut reproduzierbar ist, wurde vorgeschlagen, die zukünftige Überwachung auf einen Grenzwert hinsichtlich des Mutterkornanteils zu basieren, der aber nicht bei 0,05 Prozent, sondern bei 0,01Prozent oder 0,02Prozent liegen sollte. Die Bestimmung der verschiedenen Mutterkornalkaloide ist sehr teuer und deshalb sollte die Kontrolle am Rohstoff Getreide und nicht an den Endprodukten erfolgen.
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