Aus- & Weiterbildung

Motivieren, präsentieren, dokumentieren

Die Erfolgsfaktoren richtiger und erfolgreicher Unterweisung


Mannheim (bgn). Die Unterweisung gehört zu den Grundpflichten des Unternehmers. Hierunter fällt nicht nur das Unterweisen des Lehrlings im Rahmen der Ausbildung, sondern jedes Gespräch mit direktivem/schulischem Charakter zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Unterweisung auch dokumentiert werden.

Die Dokumentation ermöglicht es dem Unterweiser, die Vollzähligkeit seiner Mitarbeiter zu überprüfen – fehlende Mitarbeiter müssen nachunterwiesen werden – und die Unterweisung nachzuweisen. Nicht automatisch nachgewiesen ist durch die Dokumentation, dass die Mitarbeiter die Unterweisung auch verstanden haben. Das muss der Unterweiser in jedem Fall überprüfen.

Entscheidend für den Lernerfolg bei der Unterweisung ist, dass sie in einer Sprache stattfindet, die der Beschäftigte versteht. Grundregel Nummer eins lautet somit: Der Unterweiser muss die Sprachebene der Mitarbeiter einnehmen.

Eine weitere Grundregel heißt: Man muss den Lernenden immer dort abholen, wo er steht. Also: Welche Voraussetzungen / Erfahrungen bringt der Mitarbeiter mit? Was für ein Lerntyp ist er? Darüber hinaus muss sich die Unterweisung auf dessen Arbeitsplatz und Tätigkeit beziehen.

Das A und O der erfolgreichen Unterweisung ist die Vorbereitung. Bei der Erstunterweisung muss der Unterweiser genau überlegen, welche konkreten Inhalte er dem Neuen vermitteln muss, damit dieser richtig und sicher mit der Arbeit anfangen kann.

Hilfreich kann hier eine Checkliste sein, die die allgemeinen Themen wie zum Beispiel Sicherheitsphilosophie und Organisation des Unternehmens, Zuständigkeiten, Erste Hilfe, Brandschutz, Verkehrswege und so weiter sowie die jeweils arbeitsplatzspezifischen Themen enthält. Des Weiteren ist die Frage „Wie kann ich den Stoff optimal rüberbringen?“ zu klären. Hier gilt: Nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern das Gesagte veranschaulichen mit Beispielen, Fotos etc. Dann bleibt das Gelernte länger hängen.

Die Erstunterweisung ist für jeden Arbeitsplatz genau planbar. Hat der Unterweiser sie einmal schriftlich vorbereitet, dann kann er die Unterlagen bei jeder Erstunterweisung wieder benutzen.

Die schriftliche Vorbereitung könnte so aussehen, dass der Unterweiser ein Blatt mit 3 Spalten anfertigt.

Spalte 1 enthält die Tätigkeiten,

Spalte 2 die möglichen Gefährdungen und

Spalte 3 die daraus resultierenden sicherheitsgerechten Anweisungen.

Ob die Unterweisung dann genau nach dem vorbereiteten Plan durchgeführt wird, hängt von den Vorkenntnissen des Mitarbeiters ab. Sollte er schon vieles wissen, so kann der Unterweiser dies kurz überprüfen, indem er sich zum Beispiel den Inhalt der Unterweisung erklären lässt. Die Unterweisung kann hier in jedem Fall verkürzt werden.

Wichtig bei einer erfolgreichen Unterweisung ist grundsätzlich die Aktivierung des zu Unterweisenden. Reine Vorträge sollten die Ausnahme sein.


Artikel vom 17.01.2008
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