Steuer & Recht

Mobiltelefonnutzung im Verkehr


Alsbach (jlp). Die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während einer Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum kann grundsätzlich nur durch vorsätzliches Handeln begangen werden. Kann aber eine Ordnungswidrigkeit nur vorsätzlich begangen werden, so kann die festgelegte Regelbuße nicht erhöht werden, weil hier der vorsätzliche Verstoß schon der Regelfall ist. Es ist also nicht zulässig, das Bußgeld für das Telefonieren während der Fahrt zu erhöhen.

Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 1 Ss 138/04


Artikel vom 06.10.2005
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