Unternehmensführung

Mit geregelter Nachfolge

Mit Notfallplanung die Zukunft sichern / Michael Karle


Eine geregelte Unternehmensnachfolge stellt ein wichtiges Rating-Kriterium dar. Schließlich ist es Ziel des Ratings, die zukünftige Bonität eines Unternehmens zu bewerten und Auskunft über seine Kreditwürdigkeit zu geben. Häufig wird dabei übersehen, dass die Frage der Nachfolge im Unternehmen nicht nur eine Altersfrage ist. Die Vorbereitung einer Nachfolgeregelung ist nur dann vollständig, wenn das Unternehmen auch im Notfall zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig bleibt. Erkrankt oder verunfallt der Chef, fehlen dem Unternehmen für den reibungslosen Geschäftsbetrieb wichtige Informationen und Ansprechpartner. In schwerwiegenden Fällen kann das Unternehmen vollständig handlungsunfähig werden und dadurch – bei sonst positiven Rahmenbedingungen – von heute auf morgen an den Rand der Insolvenz geraten. Das Risiko einer Handlungsunfähigkeit kann durch eine Notfallplanung vermieden werden.

Insbesondere wenn sie alleiniger Entscheidungsträger eines Unternehmens sind, sollten Sie für außergewöhnliche Situationen, in denen man nicht auf Sie zurückgreifen kann, vorsorgen. Am besten ist es natürlich, Ihre Firma kann dann auf eine Person Ihres Vertrauens, beispielsweise auf Ihren Stellvertreter, zählen. Aber auch in diesem Falle ist es sinnvoll, schriftlich zu hinterlassen, wie in der Zeit Ihrer Abwesenheit verfahren werden soll.

Hinterlegen Sie – am besten bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater – eine Notfallakte, die alle wichtigen Details zum weiteren Vorgehen enthält. Überprüfen Sie den Inhalt der Akte mindestens einmal im Jahr und passen sie ihn an veränderte Gegebenheiten an. Informieren Sie Ihren Stellvertreter (oder leitenden Angestellten) und Ihre Sekretärin, wo sie diese Akte im Notfall finden.

Die Notfallakte enthält alle Anweisungen für den Fall der Fälle, dass der Unternehmer durch einen Unfall längere Zeit ausfallen oder gar sterben sollte.

Für den Betrieb sollten beispielsweise folgende Aspekte geklärt und verbindlich geregelt sein:

– Welche Tätigkeiten obliegen derzeit allein der Geschäftsführung?

– Wer kann und wird sie im Notfall reibungslos übernehmen können?

– Existieren entsprechende Vollmachten (z.B. für die Bankkonten)?

– Wer ist Ansprechpartner bei den verschiedenen Zulieferern?

– Ist eine Notprokura schriftlich fixiert?

– Wer ist über die Kennwörter für die Computeranlage informiert?

– Welche mündlichen Vereinbarungen sind mit Kunden und Lieferanten getroffen worden?

Ein Notfallakte ist keine Frage des Alters: Auch jüngeren Unternehmern kann etwas zustoßen. Um nichts zu vergessen und dem individuellen Regelungsbedarf des jeweiligen Falls gerecht zu werden, ist es ratsam, sich der Unterstützung von Experten zu versichern. Für Steuer- und Rechtsfragen sollte sich der Unternehmer der Hilfe der Fachleute vergewissern.

Eine strukturierte Notfall- und Nachfolgeplanung trägt wesentlich zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bei. Die Rating-Prüfer wissen dies zu schätzen und werten dies mit einem positiveren Rating-Ergebnis.

Unternehmer in der kritischen Altersklasse, die der Nachfolge-Frage keine Aufmerksamkeit schenken, werden im Rating-Prozess hingegen weniger gut eingeschätzt. Konsequenz: Die Kosten der Kreditmittelbeschaffung nehmen zu; die Gefahr, dass daraus ernsthafte Finanzierungsprobleme entstehen, ist nicht zu unterschätzen. Und im ungünstigen Fall können diese Probleme dann wiederum ein ernsthaftes Hindernis für eine erfolgreiche und reibungslos ablaufende Nachfolge-Regelung bedeuten.

Wer der Hausbank sein ernsthaftes Bemühen um eine solide Notfall- und Nachfolge-Planung glaubhaft machen kann, hat bereits den ersten Schritt in die richtige Richtung getan.

Weitere Informationen

Steuerberater Michael Karle

Tel. (0711) 9554-0

E-mail: info@rts-d.net

www.rts-d.net


Artikel vom 10.11.2005
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