Unternehmensführung

Mineralölsteuererstattung

Antragsfrist für 2004 läuft zum Jahresende 2005 ab


Hannover (pu). In jedem Jahr können die Bäckereibetriebe Ermäßigungen und Erstattungen für Strom- und Mineralölsteuer bei ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Voraussetzungen sind:

1. Der Betrieb fällt unter die Kategorie „Produzierendes Gewerbe“ und der Backwarenumsatz beträgt mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes.

2. Der Erstattungsbetrag liegt über dem Wert des Sockelbetrages.

Ein Antrag auf Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom erfordert die Ausstellung eines Erlaubnisscheines beim zuständigen Hauptzollamt. Mit Besitz dieses Scheines zahlt der Betrieb anstelle 20,50 Euro Stromsteuer nur 12,30 Euro je MWh. Für einen Sockelverbrauch von 25 MWh ist der volle Steuerbetrag zu zahlen. Dieser Antrag muss spätestens zum 31.12. des Antragsjahres beim Hauptzollamt vorliegen. Die Erstattung der Mineralölsteuer nach § 25 Mineralölsteuergesetz beträgt:

– Erstattung Heizöl: 8,18 Euro je 1000 Liter

– Erstattung Erdgas: 1,464 Euro je MWh

– Erstattung Flüssiggas: 14.02 Euro je 1000 kg

Bei der Berechnung wird auch ein Sockelbetrag von 205 Euro angerechnet.


Artikel vom 01.12.2005
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