Unternehmensführung

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Bonn (p). Machen Sie einen deutlichen Hinweis für Ihre Lohnbuchhaltung, dass immer alle Aushilfen, also auch die steuer- und/oder sozialversicherungsfreien Kräfte vollständig zur Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden. So vermeiden Sie spätere Nachforderungen der Berufsgenossenschaft, z. B. nach einer Betriebsprüfung.



Artikel vom 29.09.2005
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