Praxis

Mehr Gleichbehandlung


§Das Bundesarbeitsgericht hat in aktuellen Urteilen Grundsätze zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untermauert. Das meldet der Wirtschaftsdienst „Mittelstanddirekt“. Demnach ist es nicht rechtens, Stellen gezielt nur für junge Bewerber auszuschreiben. Im konkreten Fall wurde der Arbeitgeber verurteilt, an den benachteiligten Bewerber eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu zahlen. Weitere wichtige Punkte: Eine Diskriminierung liege nicht vor, wenn zum Zeitpunkt einer Bewerbung die Wahl bereits auf einen anderen Kandidaten gefallen ist. Und: Diskrimierung ist nur in Fällen möglich, in denen Bewerberprofile vergleichbar sind. (mfi)





Artikel vom 01.09.2010
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