Unternehmensführung

Lieferfahrzeuge betroffen

In Umweltzonen wird die Feinstaubplakette benötigt


Stuttgart (pf). Die Feinstaubplakette wird von allen Fahrzeugen benötigt, die einmalig oder regelmäßig Umweltzonen einfahren möchten. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner in Umweltzonen. Die Kennzeichungs-Verordnung trat am 1. März 2007 in Kraft. Die Umweltzonen werden voraussichtlich noch bis Mitte 2007 ausgewiesen.

Nach Schätzungen sind rund sechs bis sieben Millionen Pkw von Fahrverboten betroffen. Es wird von den Fachwerkstätten jedoch eine Reihe von Nachrüstlösungen für die betroffenen Fahrzeuge angeboten, mit denen diese ebenfalls eine Plakette erhalten können.

Die neue Verordnung gilt für alle Autos, Lastwagen und Busse, unabhängig davon, ob sie einen Otto-, Diesel-, Gas- oder Elektromotor besitzen. Ausgenommen von den Regelungen zu Fahrverboten und Feinstaubplaketten sind lediglich zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten, Krankenwagen, Fahrzeuge von Ärzten, Feuerwehr und Polizei.

Bei www.dekra.de kann online geprüft werden, in welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug fällt. Die erforderliche Emissionsschlüsselnummer steht im „alten“ Fahrzeugschein im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1“ an 5. und 6. Stelle; in der „neuen“ Zulassungsbescheinigung Teil I findet man sie im Feld 14.1.

Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die Fundstellen durch Bilder auf der Dekra-Website beispielhaft dargestellt. Nach der Eingabe der beiden Ziffern wird die jeweilige Plakette eingeblendet oder es erscheint der Hinweis, dass keine Plakette zugeteilt werden kann.

Über die Möglichkeiten der Nachrüstung von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß informieren die örtlichen Kfz-Werkstätten.


Artikel vom 12.07.2007
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