Steuer & Recht

Konkrete Nachweise erforderlich


Hannover (pu). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn die einzelnen Stunden konkret nachgewiesen werden.

Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.05.2005 - IX R 72/02 -).

Ein Arbeitgeber hatte für seine Arbeitnehmer für angefallene Sonntags- und Nachtarbeit eine Pauschale gezahlt. Die geleisteten Stunden wurden jedoch nicht durch Stundenzettel oder Dienstpläne dokumentiert. Somit lag „kein Nachweis der Zusatzstunden vor und der Bundesfinanzhof verweigerte die Steuerfreiheit“.


Artikel vom 05.01.2006
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