Steuer & Recht
Konkrete Nachweise erforderlich
Hannover (pu). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn die einzelnen Stunden konkret nachgewiesen werden.
Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.05.2005 - IX R 72/02 -).
Ein Arbeitgeber hatte für seine Arbeitnehmer für angefallene Sonntags- und Nachtarbeit eine Pauschale gezahlt. Die geleisteten Stunden wurden jedoch nicht durch Stundenzettel oder Dienstpläne dokumentiert. Somit lag „kein Nachweis der Zusatzstunden vor und der Bundesfinanzhof verweigerte die Steuerfreiheit“.
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 05.01.2006:
Vorsicht bei WM-Brötchen
Übers Butterbrot zum TV
Bäcker als Lebensmittelhandwerker erfolgreich
Klimatisierung – Wärmerückgewinnung
Verwiegen per Touch-PC
Den Bedingungen vor Ort direkt angepasst
Jederzeit die richtige Temperatur und Feuchte
Daten & Fakten
Die Öfen sorgen für die angenehme Atmosphäre
Leichtes Umsatzminus

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"