Recht_Steuern
Komplexe Rechtslage
Arbeitnehmer haften nur bei grober Fahrlässigkeit
München (p). Fehler im Arbeitsalltag können teure Folgen haben. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig ist, hängt davon ab, ob und in welchem Ausmaß er fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt hat. Dabei ist die genaue Rechtslage bei der Arbeitnehmerhaftung sehr komplex. Meist entscheiden die Gerichte daher je nach individueller Sachlage. „Grundsätzlich muss jeder, der schuldhaft einen Schaden verursacht, dafür aufkommen“, so die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung.
Allerdings beschränken die Gerichte die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, um dessen wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden und zu verhindern, dass ein Arbeitgeber die gesamte Verantwortung auf seine Mitarbeiter abwälzt. Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber die Kosten.
Spricht man bei einem Schadensfall von mittlerer Fahrlässigkeit, werden die Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach so genannten Billigkeitsgrundsätzen aufgeteilt werden.
Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet der Arbeitnehmer dagegen voll für den Schaden. Allerdings sieht die Rechtssprechung Höchstgrenzen von drei bis vier Monatsgehältern vor, um den Angestellten nicht zu ruinieren.
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