Steuer & Recht
Keine neuen Richtlinien
Bei Verbandkästen gibt es immer wieder Betrüger

Ob großer oder kleiner Verbandskasten – welcher bereit gehalten werden muss, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Foto: Söhngen
Nach aktuell bekannt gewordenen Hinweisen werden gegenüber den Betroffenen neue Richtlinien und abgelaufene Übergangsfristen erwähnt. Außerdem wird erklärt, dass es inzwischen branchenspezifische Verbandkästen gebe, die von den Betrieben neu angeschafft werden müssten. Wer sich – entsprechend eingeschüchtert – auf den Kauf eines neuen Verbandkasten einlässt, muss dafür ordentlich in die Tasche greifen. Die georderten Verbandkästen werden im Vergleich zum (seriösen) Handel weit überteuert verkauft. In diesem Zusammenhang weist die BGN darauf hin, dass weder sie noch andere Berufsgenossenschaften selbst oder im Auftrag Verbandkästen verkaufen oder verkaufen lassen.
Bei Verbandkästen für Betriebe unterscheidet man nach wie vor zwischen dem großen Verbandkasten und dem kleinen. Welchen der beiden ein Betrieb bereithalten muss, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Beide Kästen enthalten das gleiche Material, der große nur die doppelte Menge.
Verbandkästen, die nicht den gültigen Normen entsprechen, sollte man aber unbedingt austauschen. So geht man keine versicherungsrechtlichen Risiken ein. Und ein Austausch ist auch dann angesagt, wenn das Verfallsdatum abgelaufen ist. Da die Originalpackungen nicht unbegrenzt keimfrei bleiben, muss das sterile Verbandmaterial alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
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