Steuer & Recht

Keine allgemeine Steuernummer angeben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen / Sie schützt vor Missbrauch anderer


Berlin (zv). Unternehmer sind verpflichtet, auf Rechnungen ihre Steuernummer oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Sinnvoll ist es, sich der USt-IdNr. zu bedienen, um eine Angabe der allgemeinen Steuernummer zu umgehen.

Die „normale“ Steuernummer dient nämlich häufig als Berechtigungsausweis für Anrufer, die mit den Finanzbehörden sprechen (z. B. den Steuerberater). Es sollte daher vermieden werden, die Steuernummer öffentlich zu machen.

Identifikationsnummer genügt

Die Erteilung einer USt-IdNr. kann über ein entsprechendes Internet-Formular online beantragt werden. Dazu muss der Antragsteller die Unternehmensdaten eingeben.

Diese werden nach der Übermittlung mit dem vorliegenden Datenbestand des Bundeszentralamts für Steuern verglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Bei berechtigter und ordnungsgemäßer Antragstellung erhält der Bäckereiunternehmer die USt-IdNr. anschließend auf dem Postweg mitgeteilt, wodurch missbräuchliche Verwendungen verhindert werden sollen.

Für die Beantragung sind folgende Daten notwendig:

Bundesland, in dem die Geschäftsleitung ausgeübt wird (Unternehmenssitz);

Zuständiges Finanzamt;

Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird

Rechtsform bzw. Art des Unternehmens

bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmers anzugeben

bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens (Firma, ohne Rechtsformbezeichnung) und der Unternehmenssitz (PLZ

und Ort) anzugeben.

Um Probleme bei der Erteilung der USt-IdNr. zu vermeiden, sollten die angegebenen Daten mit den Daten im letzten Steuerbescheid bzw. der letzten Steuernummernmitteilung des zuständigen Finanzamtes übereinstimmen.

Antrag online stellen

Unter www.bzst.bund.de – Online-Dienste – USt-IdNr.-Beantragung – funktioniert die Online-Antragstellung. Fernmündlich ist der Antrag unter (06831) 456 444 zu stellen.

Per Fax unter beantragen Sie unter (06831) 456 120.

Schriftlich geht es an das Bundeszentralamt für Steuern, 66738 Saarlouis.

Weitere Informationen:

burger@baeckerhandwerk.de


Artikel vom 16.02.2007
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