Recht&Steuern
Installierte Systeme nutzen
Mieter haben Anspruch auf Fernsehempfang
München (p). Wer eine Mietwohnung bezieht, hat Anspruch auf einen funktionsfähigen TV-Empfang. Allerdings muss der Mieter das im Haus vorhandene System nutzen und sich an dessen Betriebskosten beteiligen. Verfügt also die Wohnung über Kabelanschluss, darf ohne Erlaubnis des Vermieters keine private Satellitenschüssel installiert werden.
Ausnahme: Jemand ist auf bestimmte Programme angewiesen, die nicht einmal per Decoder im Kabel verfügbar sind: In diesem Fall dürfen zum Beispiel Ausländer, Auslandsjournalisten oder Dolmetscher auch eine Parabolantenne aufstellen. „Für SAT-Schüsseln gilt, dass sie unauffällig und baurechtlich zulässig angebracht werden müssen, etwa auf dem Balkon oder dem Dach“, erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung. Die Kosten dafür trägt der Mieter und – falls die Kabelversorgung Bestandteil des Mietvertrags ist – zusätzlich seinen Anteil an den Kabelgebühren. Wird ein Haus neu mit Kabelanschluss ausgestattet, kann der Vermieter die Installationskosten als Modernisierungszuschlag auf die Miete umlegen.
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