Recht&Steuern

Immer erst versteuern

Umsatzsteuer: Doppelzahlung eines Kunden


Stuttgart (p). Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil klargestellt, wie Über- beziehungsweise Doppelzahlungen von Kunden steuerlich behandelt werden müssen.

Die Richter führten aus, Entgelt für eine Leistung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist alles, was der Leistende für seine Leistung vom Leistungsempfänger erhalten hat, außer der Umsatzsteuer. Zahle der Kunde die Leistung nun aus Versehen doppelt oder zu viel, sei der Gesamtbetrag Entgelt i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG.

Zahlt der Unternehmer solche Über- oder Doppelzahlungen zurück, liege eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG vor, wonach der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen hat, wenn sich die Bemessungsgrundlage geändert hat. Die Höhe der Bemessungsgrundlage, so das Urteil, bestimmt sich nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG nach dem für eine Lieferung oder sonstige Leistung erhaltenen Entgelt.

juris.bundesfinanzhof.de

(BFH-Urteil v. 19.07.2007, Az.: V R 11/05).

Das UStG finden Sie unter

www.gesetze-im-internet.de


Artikel vom 08.05.2008
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