Unternehmensführung
Immer die Gesamtkosten vergleichen
Bei Baudarlehen mit Tilgungsaussetzung/Bausparvertrag die anfänglich niedrigen Guthabenzinsen einbeziehen
Dortmund (mv). Das nach wie vor günstige Zinsniveau bietet mittelständischen Betrieben eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsalternativen. Allerdings sind die Details nicht immer leicht zu überschauen.
Für den geplanten Kauf und der damit verbundenen Finanzierung seiner Eigentumswohnung ist nach Meinung von Herbert S. die derzeitige Zinssituation ein Geschenk: bei Zinssätzen von rund fünf bis sechs Prozent pro Jahr überlegt er, ob er sich diesen Zinssatz für einen längeren Zinsbindungszeitraum von zehn oder sogar fünfzehn Jahren sichert. Nach seiner festen Überzeugung wird sich eine derartige Zinskonstellation in den kommenden Jahren kaum wiederholen.
Darlehen mit Bausparvertrag
Nach einem Gespräch mit dem für ihn zuständigen Firmenkundenberater seiner Hausbank wurde ihm eine Darlehensvariante unterbreitet, über die er mittlerweile auch mit seinem Steuerberater gesprochen hat: die Bank würde S. ein variabel verzinstes Baudarlehen zur Verfügung stellen, für das S. zunächst lediglich die Zinsen zahlt. Statt der bei derartigen Darlehen üblichen jährlichen Tilgung von zunächst einem Prozent soll S. stattdessen einen Bausparvertrag mit monatlich gleich bleibenden Raten abschließen. Nach Zuteilung beziehungsweise Auszahlung des Bauspardarlehens in einigen Jahren wird nach Planung des Kreditinstitutes damit ein Teil des tilgungsfreien Baudarlehens in einer Summe zurückgezahlt. Den Restbetrag tilgt S. durch einen dann fälligen Sparvertrag, den er bereits vor einigen Jahren abgeschlossen hat. Zur Begründung dieser Finanzierungsalternative argumentierte der Bankmitarbeiter mit dem günstigen Bausparzinssatz, der laut seiner Aussage sogar noch unter dem derzeitigen Zinsniveau liegen soll.
Auf den ersten Blick war S. von dieser Variante durchaus angetan. Nach dem ausführlichen Gespräch mit seinem Steuerberater stellt sich ihm nun aber doch eine Reihe von Fragen, die er zunächst verbindlich mit seinem Kundenberater klären wollte. Vor allem die Frage der Zuteilung des Bausparvertrages lag ihm naturgemäß besonders am Herzen.
Trotz intensiver Nachfrage war der Bankmitarbeiter aber nicht bereit, sich auf einen konkreten Zuteilungs- beziehungsweise Auszahlungstermin festlegen zu lassen. Er argumentierte vielmehr mit der bisher „meist sehr zuverlässigen“ Zuteilungspraxis der seiner Bank nahe stehenden Bausparkasse. Weitere Zusagen wollte er offensichtlich nicht machen. Auch bei einer anderen, ebenfalls wichtigen Frage kam S. nicht weiter: als er den von der Bank angebotenen variablen, also jederzeit veränderbaren Darlehenszinssatz in einen während der gesamten Darlehenslaufzeit gültigen Festzinssatz ändern wollte, bestand sein Gesprächspartner auf dem Angebot.
Gefahr bei variablem Zinssatz
Angeblich, so äußerte er sich, sei ein Festzinssatz „aus geschäftspolitischen Gründen“ derzeit nicht möglich. Den völlig korrekten Hinweis von S., dass bei einem variablen Zinssatz ausschließlich er als Kunde das Risiko wieder steigender Zinsen tragen würde, beantwortete sein Gegenüber lediglich mit einem bedauernden Achselzucken und der Bemerkung, dass S. auf der anderen Seite schließlich auch von vielleicht doch noch weiter fallenden Zinsen profitieren würde. Auch der Hinweis von S. auf die langjährige, stets zuverlässige Geschäftsbeziehung führte zu keiner Annäherung in diesen strittigen Punkten.
Obwohl S. der Verlauf dieses Gespräches nicht sonderlich gefiel, ist er nach wie vor nicht sicher, ob er die ihm vorgeschlagene Variante vor allem auf Grund des zukünftig sehr günstigen Bausparzinssatzes nicht doch annehmen soll. Unternehmer, die vor einer ähnlichen Kreditentscheidung stehen, sollten vor einer Unterschrift auf das wohl wesentlichste Kriterium zur richtigen Entscheidungsfindung, den Effektivzinssatz, achten.
Der Effektivzinssatz enthält vor allem die Kostenbestandteile einer Finanzierung. Dazu gehören neben den Kreditzinsen auch Gebühren wie zum Beispiel Auszahlungskosten bei der Bereitstellung des Bauspardarlehens. Bei einem Vergleich der unterschiedlichen Finanzierungsalternativen sollten ebenfalls Prämien für eine Restschuldversicherung, die je nach Kreditgeber zur Absicherung der Darlehensrückzahlung verlangt wird sowie die Abschlussgebühr des Bausparvertrages berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, in einen Gesamtvergleich die in der Ansparphase meist niedrigen Guthabenzinsen des Bausparvertrages ebenso einzubeziehen wie die während der Laufzeit unverändert hohe Zinsbelastung des ursprünglichen Darlehens, da der Kreditnehmer wie im Beispiel erwähnt bis zur Zuteilung des Bauspardarlehns auf die Tilgungsleistungen verzichtet. Erst ein derart komplexer Vergleich, der naturgemäß mit maßgeblicher Hilfe des beratenden Bankinstitutes erfolgen muss, ermöglicht die für den Unternehmer richtige Entscheidung.
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