Betriebstechnik

Im Ernstfall muss man wissen, was zu tun ist

Brandschutz wird in vielen Betrieben immer noch zu stiefmütterlich behandelt / Speziellen Fettbrandlöscher gegen Fettbrände einen bereit halten


Mannheim (bgn). Fast täglich berichten die Medien über Entstehungsbrände mit häufig hohen Sachschäden. Auch Menschen kommen immer wieder zu Schaden. Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden muss Anliegen aller im Betrieb Beschäftigten sein. Oberstes Ziel ist es, Brände zu verhüten. Da dies trotz größter Bemühungen nicht immer gelingt, muss auch den Maßnahmen zur Brandbekämpfung ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Brandschutz im Betrieb ist Aufgabe aller. Ungeachtet dessen bleibt die Verantwortung für die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen jedoch beim Unternehmer. Dies heben die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz deutlich hervor. Grundlage aller Brandschutzmaßnahmen ist die in beiden Vorschriften für jeden Arbeitsplatz, jedes Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel geforderte Gefährdungsbeurteilung, bei der auch die Brandgefahren berücksichtigt werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung legt offen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den ermittelten Gefährdungen zu begegnen.

Brandschutzkonzept entwickeln

Bei der Auswahl der geeigneten Brandschutzmaßnahmen ist der Unternehmer frei, sofern nicht z.B. Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften konkrete Vorgaben enthalten. In der Regel wird es sich bei den Maßnahmen um ein Bündel von Einzelmaßnahmen handeln, die miteinander kombiniert ein Brandschutzkonzept für den Betrieb oder einen Betriebsteil ergeben.

Ein Brandschutzkonzept, in dem alle Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes enthalten sind, ist als Grundlage für die Beurteilung der Feuersicherheit für den Betrieb genauso unentbehrlich wie für Behörden, Sachversicherer und die Feuerwehr. Was muss der Betrieb nun konkret tun, um an ein Brandschutzkonzept zu kommen? Die Antwort ist ganz einfach: Der Weg führt über die Gefährdungsbeurteilung. Denn der Unternehmer wird beim Durchführen der Gefährdungsbeurteilung erkennen, dass in seinem Betrieb ein Brand entstehen kann. Und da der Brand in diesem Fall das unerwünschte Ereignis ist, versucht der Unternehmer als Erstes, Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass ein Feuer ausbricht.

Zündquellen minimieren

Als Erstes müssen die im Betrieb vorhandenen Zündquellen minimiert werden. Es folgen Maßnahmen wie z.B. Rauchverbote und Zutrittsverbote für besonders brandgefährdete Bereiche verhängen und regelmäßige Überprüfungen elektrischer Geräte sicherstellen, um Kurzschlüsse auszuschließen. Anzahl und Qualität der erforderlichen Maßnahmen hängen von den betrieblichen Bedingungen ab. Sie sind also von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Viele der Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, sind bereits in Vorschriften niedergelegt. Ein Beispiel dafür ist die Forderung, dass Zigarettenreste aus Aschenbechern nur in nicht brennbare, dicht schließende Behälter entleert werden dürfen.

Speziallöscher für Fettbrände

Betriebe, in denen die Gefahr eines Fettbrandes besteht, sollten einen für diesen Fall geeigneten speziellen Fettbrandlöscher bereithalten. Man erkennt den Löscher an der Aufschrift: „geeignet zum Löschen von brennendem Speiseöl oder –fett“. Diese Aufschrift dürfen nur Geräte tragen, die einen genormten Test bestanden haben.

Löschdecken, wie früher empfohlen, sind zum Löschen von Fettbränden völlig ungeeignet. Das hatten umfangreiche Löschmitteltests der BGN vor einigen Jahren gezeigt. Die über eine brennende Fritteuse gestülpten Löschdecken fingen Feuer und brannten komplett durch. Löschdecken sind für das bei einem Fettbrand entstehende Hitzepotenzial nicht ausgelegt.

Auch Feuerlöscher wurden damals getestet, aber auch hier die Erkenntnis: Viele der Geräte, die zum Löschen von Fettbränden geeignet sein sollten, waren es nicht. Die BGN hatte sich daraufhin bei Feuerlöscher-Herstellern dafür eingesetzt, einen speziellen Fettbrandlöscher zu entwickeln, der Fettbrände sicher und dauerhaft ablöscht.

Flucht- und Rettungswege

Auch wenn alle Gefährdungsmöglichkeiten durchgespielt und alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen wurden, lässt sich ein Brandausbruch nicht gänzlich ausschließen. Der Unternehmer muss also auch Maßnahmen für diesen Fall ergreifen. Kommt es zum Feuerausbruch, dann steht die Unversehrtheit von Menschen an erster Stelle. Das ist am besten gewährleistet, wenn alle die Brandausbruchsstelle und den durch das Feuer gefährdeten Bereich so schnell wie möglich verlassen und sich in Sicherheit bringen. Hierzu müssen aber auch alle wissen, wohin sie flüchten sollen. Der Betrieb braucht folglich einen Flucht- und Rettungsplan, der an den entsprechenden Stellen ausgehängt ist. Wichtig ist dabei auch die Angabe des Sammelplatzes außerhalb des Gebäudes.

Brandmelder und Löschanlagen

Es gibt Betriebe und Betriebsbereiche, in denen Materialien vorhanden sind, die zu einer schnellen Brandausbreitung führen, so dass eine effektive Brandbekämpfung per Hand mit einem Feuerlöscher nicht Erfolg versprechend ist. Es müssen folglich zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Betrieben bzw. Bereichen, in denen wenig Mitarbeiter arbeiten, besteht die Gefahr, dass ein Brand nicht rechtzeitig entdeckt wird. Hier sind automatische Einrichtungen wie Brandmelder und Löschanlagen, die auf die örtlichen und brandspezifischen Gegebenheiten abgestimmt werden müssen, die geeigneten Maßnahmen.

Brandschutzwände und -türen

Kann das Feuer mit den vorhandenen Löscheinrichtungen nicht erstickt werden, muss – bis zusätzliche Hilfe von außen kommt – die Ausbreitung des Feuers verhindert werden. Dies wird hauptsächlich erreicht, indem Brandabschnitte mit Brandwänden gebildet werden. Die Brandwände verhindern für eine bestimmte Zeit, dass der Brand auf andere Bereiche übergreifen kann. Das allerdings ist nur dann sichergestellt, wenn die Türen in diesen Brandwänden im Brandfall auch geschlossen sind. Dass Brandschutztüren nicht mit einem Keil zwangsweise offen gehalten werden dürfen, ergibt sich somit von selbst.

Ist der Brandfall eingetreten und nicht mit internen Mitteln zu beherrschen, so ist der Betrieb auf Hilfe von außen, also die Feuerwehr, angewiesen. Je schneller die Feuerwehr am Ort des Geschehens eintrifft und je effektiver ihr Einsatz ist, desto schneller kann der Brand gelöscht und damit die Gefährdung beseitigt werden. Dazu sind wiederum einige Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehört es, eine möglichst frühzeitige Alarmierung, die Einweisung vor Ort sowie das Freihalten von Aufstell- und Bewegungsflächen sicherzustellen. Einsatzpläne ermöglichen es der Feuerwehr, sich auf die Örtlichkeiten einzustellen.

Konzept: Sauerstoffreduktion

Für das Entstehen eines Brandes müssen bekanntlich ein brennbarer Stoff, eine Zündquelle und Sauerstoff vorhanden sein. Von dieser Überlegung ausgehend, wurde vor einigen Jahren ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Es basiert auf dem Prinzip der Sauerstoffreduktion. In den vor Bränden zu schützenden Bereichen – in der Regel sind das automatische Läger und edv-Räume – wird der Sauerstoffgehalt in der Luft durch die Zugabe von Stickstoff soweit reduziert, dass es nicht mehr brennen kann. Die Sauerstoffreduktion ist abhängig von den gelagerten Materialien. Der Vorteil dieses Konzeptes: Beim Einsatz der Sauerstoffreduktion wird ein Brandausbruch sicher verhindert. Auf andere Löscheinrichtungen kann also komplett verzichtet werden.

Löschen brennender Personen

Feuerlöscher oder Löschdecke? Zum Löschen von brennenden Personen sollte ein Feuerlöscher verwendet werden. Löschdecken nämlich sind nicht geeignet. Der Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen hat bereits 2002 die bestehende DIN-Norm für Löschdecken zurückgezogen, da Löschdecken nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Decke eingewickelt werden. Danach sollte die Decke möglichst angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. Brennende Personen laufen in der Regel davon. Der oder die Helfer sind daher meistens nicht in der Lage, die Decke um das brennende Opfer zu legen. Sollte dies eventuell doch gelingen, werden beim Andrücken der Decke brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst, was schwere Brandverletzungen hervorruft.


Artikel vom 15.09.2005
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