Steuer & Recht

Honorar frei verhandeln

Anwalts-Gebührensätze gelten nur für Verbraucher


Bonn (p). Wenn Sie einen Anwalt brauchen, können Sie sein Honorar frei verhandeln. Die gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gelten nur, wenn Sie sich privat als Verbraucher an ihn wenden. Brauchen Sie dagegen als Unternehmer seinen Rat, können Sie sein Honorar frei verhandeln.

Wenn Sie im Betriebsalltag dringend einen Anwalt brauchen, können Sie erwarten, dass Ihnen kompetent und schnell geholfen wird. Ein guter Anwalt ist auch in Zeiten größter Beanspruchung für seine Mandanten erreichbar – die neuen Medien machen es möglich. Meist geht es darum, vom Anwalt einen Rat zu erhalten. Handeln Sie mit Ihrem Anwalt das Honorar für eine Erstberatung aus.

Anwälte, die in den wirtschaftlich geprägten Rechtsgebieten „zu Hause“ sind, arbeiten in der Regel ohnehin nur auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen – gerade auch dann, wenn eigentlich auch auf der Basis gesetzlicher Gebührentatbestände abgerechnet werden kann. Die Stundensätze liegen in der Regel zwischen 200 und 350 Euro – das kann auch mehr sein als der RVG-Satz.

Ihr Ziel muss es sein, mit Ihrem Anwalt für Erstberatungen ein Honorar zu vereinbaren (Grundsatz: immer schriftlich), das unter seinen üblichen Honorarsätzen liegt. Machen Sie deutlich, dass Sie an einer ebenso vertrauensvollen wie langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind. Und dass es möglich sein muss, „schnell mal zum Telefonhörer zu greifen“ und auch eine durchaus ausführliche (Erst-)Beratung zu erhalten, ohne dass gleich das übliche Honorar fällig wird.


Artikel vom 02.03.2006
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