Aus- & Weiterbildung
Höhere Erstattung möglich
Vergütung der Strom- und Mineralölsteuer läuft weiter
Hannover (p). Die Vergütung der Stromsteuer nach § 10 StromStG war bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Eine Weiterführung stand unter dem Vorbehalt der erneuten Genehmigung durch die EU. Im Juni hat die Kommission die Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2007 erteilt. Diese gilt vorerst bis 2009 und wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Jahr 2012 verlängert.
Viel zu wenig Betriebe beantragen den Spitzenausgleich
Laut einem Schreiben der EU erhielten 2005 ca. 20.000 Betriebe des gesamten produzierenden Gewerbes Erstattungen durch Spitzenausgleich. Die daraus resultierenden Steuerausfälle beliefen sich auf ca. 1,9 Mrd. Euro. Es ist anzunehmen, dass es sich hierbei überwiegend um die großen Industriebetriebe handelt.
Schauen wir uns doch einmal nur das Bäckerhandwerk an:
Es gibt ca. 16.000 Bäckereibetriebe. Schätzungsweise haben davon ca. 13.000 Betriebe Anspruch auf diese Rückvergütung. Durchschnittlich liegt die Erstattung in Bäckereien bei ca. 1.500 Euro pro Jahr. Beispielsweise können Betriebe einer Größenordnung 10 Filialen mit ca. 3000 bis 5000 Euro rechnen. Betriebe mit einer oder zwei Filialen mit ca. 400 bis 600 Euro. Die Höhe der Erstattung ist im Einzelfall zu prüfen, da diese vom Verhältnis Energieverbrauch zu den Rentenversicherungsbeiträgen abhängig ist.
Wenn man aber sieht, dass sich im Jahr 2005 nur 20.000 Betriebe des gesamten produzierenden Gewerbes in Deutschland das Geld zurückholten, sind darunter mit Sicherheit nur ganz, ganz wenige Bäcker.
Erhöhung der Erstattungs-
beträge bei der Mineralölsteuer
Sie betragen (ab 1.1. 2007) für:
– Heizöl:16,36 Euro je 1000 l
– Erdgas:2,20 Euro je MWh
– Flüssiggas:24,24 Euro je 1000 kg
Bei der Berechnung wird ein Sockelbetrag in Höhe von 205 Euro in Abzug gebracht.
Durch die neuen Beträge entstehen schon ab geringeren Verbräuchen als bisher Ansprüche auf Rückzahlung.
Bis zum 31. Dezember 2006 lag die zu überschreitende Grenze beim Heizöl beispielsweise bei 25.000 Liter pro Jahr – jetzt sind es 13.000 Liter.
Bei Gas waren es 140.000 kWh – jetzt sind es 94.000 kWh. Verwendet man mehrere Energieträger, werden die Erstattungsbeträge addiert.
Ermäßigungen und Erstattungen im Überblick
1.Erlaubnisschein zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom
2.Vergütung der Mineralölsteuer
3.Vergütung der Stromsteuer bei
Rechnungslegung über den Vermieter
4.Vergütung der Stromsteuer durch Spitzenausgleich
5.Vergütung der Mineralölsteuer durch Spitzenausgleich
Prüfen Sie also Ihre Ansprüche!
Weitere Informationen:
Andrea Stanzel
Tel. 05031 515331
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