Aus- & Weiterbildung
Herstellung kleiner Gerichte
Im April 2004 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/Bäckerin in Kraft. Neue Inhalte im Ausbildungsberufsbild sind unter anderem das Herstellen von Partykleingebäck, Süßspeisen und Backwarensnacks. Auch das Zubereiten von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe sollen Bäcker während ihrer Ausbildung lernen. Je nach Lernfeld werden dafür jeweils 40 Stunden Ausbildungszeit angesetzt. (sar)
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