Praxis

Heikle Zahlung aufs Konto


§Wer Bargeld auf sein Firmenkonto einzahlt, sollte nachweisen können, wo das Geld herkommt. Sonst greift die Finanzbehörden zu. Und das mit Recht: Das Niedersächsische Finanzgericht hat die gängige Praxis der Finanzämter untermauert. In einem Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, wiesen die Richter die Klage einer Unternehmerin ab. Sie hatte mehr als 50.000 Euro auf ihr Firmenkonto eingezahlt. Als ein Betriebsprüfer sich nach der Herkunft des Geldes erkundigte, gab die Unternehmerin an, es handle sich um ein Darlehen ihres Ehemannes – ohne Nachweis. Das Finanzamt forderte dafür nach einer Schätzung Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. (mfi)

Az. 15 K 379/08





Artikel vom 13.09.2010
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